Bundespatentgericht regt Änderung der Gutachten-Praxis in eigenen Verfahren an

Zitiervorschlag
Bundespatentgericht regt Änderung der Gutachten-Praxis in eigenen Verfahren an. beck-aktuell, 07.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191236)
Anlässlich seines Beschlusses zur Löschung des Sparkassen-Rots als geschützte Farbmarke hat das Bundespatentgericht eine bisher übliche Grundlage seiner Entscheidungen kritisch beleuchtet. Das Gericht äußerte "grundsätzliche Bedenken“ in Bezug auf das bislang übliche Vorgehen, die Erholung notwendiger Gutachten den Beteiligten zu überlassen. Grundsätzliche Bedenken gebe es insbesondere wegen der „inhaltlichen Ausgestaltung der Fragen, die teilweise als suggestiv gewertet werden“. Dies teilte das Gericht am 06.07.2015 mit.
Kritik als Arbeitsauftrag an den BGH
In Prozessen vor dem Bundespatentgericht legen die Streitparteien dem Gericht in der Regel jeweils eigene Gutachten vor, um ihre jeweiligen Positionen zu untermauern. Insbesondere zu der häufigen Kernfrage bei Streitigkeiten über Markenrechte, ob der Name, das Symbol oder bei Farbmarken die Farbe für sich allein in der breiten Öffentlichkeit mit der jeweiligen Firma und ihrem Produkt in Verbindung gebracht werden, erreichen das Gericht häufig Gutachten. Die Sparkassen und die Bank Santander als Widersacher etwa hatten dem Gericht entsprechende Gutachten vorgelegt. Die Sparkassen unterlagen, kündigten aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof an. Experten sehen die Kritik des Patentgerichts an der Gutachten-Praxis als Arbeitsauftrag an ihre Karlsruher Kollegen, auch darüber zu entscheiden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundespatentgericht regt Änderung der Gutachten-Praxis in eigenen Verfahren an. beck-aktuell, 07.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191236)



