Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen für Bitstrom-Regulierung fest

Zitiervorschlag
Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen für Bitstrom-Regulierung fest. beck-aktuell, 30.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185671)
Die Bundesnetzagentur hat am 29.10.2015 ihre endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung in den nächsten Jahren bekannt gegeben. Danach muss die Telekom Deutschland ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer-2-Bitstrom als auch den Layer-3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, sogenannte Standardangebote, bereithalten.
BNetzA will Ausgleich zwischen Preissetzungsspielräumen für Telekom und Sicherheit für Konkurrenz schaffen
Die Entgelte unterliegen laut BNetzA einheitlich der Regulierung nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle (§ 28 TKG). Wegen der künftigen Bedeutung des Layer-2-Bitstroms müsse die Telekom die Entgelte für diese Zugangsleistung künftig der Bundesnetzagentur vorab zur Prüfung vorlegen. Die Entgelte für die weiteren Bitstromzugangsprodukte unterlägen der nachträglichen Entgeltkontrolle. Allerdings müsse das Unternehmen sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten anzeigen. Mit diesem differenzierten Vorgehen werde sichergestellt, dass einerseits Preissetzungsspielräume für innovative Risikoteilungsmodelle ermöglicht werden beziehungsweise erhalten bleiben und andererseits hinreichende Planungssicherheit für alle Marktakteure bei den wichtigen Layer-2-Entgelten besteht und deren konsistente Bepreisung im Gesamtgefüge der Vorleistungen gewährleistet wird. Die Entscheidung greife darüber hinaus die Entlassung der Telekom in mehreren Städte aus der Regulierung für den Layer-3-Bitstromzugang auf, indem die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt in diesen Städten jeweils dann entfällt, sobald dort ein Layer-2-Bitstromprodukt verfügbar ist.
Unterschied Layer-2- und Layer-3-Bitstrom
Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie beispielsweise schnelle Internetzugänge, anzubieten. Der sogenannte Layer-2-Bitstrom soll künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert werden. Wettbewerber müssten für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, könnten den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten, heißt es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur. Der Layer 3-Bitstrom werde dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigten sie zwar weniger eigene Infrastruktur, könnten ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten.
EU-Kommission hat Vorschlag gebilligt
Ein Entscheidungsentwurf war bereits im April 2015 veröffentlicht worden. Anschließend wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der daraufhin noch einmal überarbeitete Entwurf der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission habe keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagene Entscheidung geäußert, sodass diese nun in Kraft gesetzt werden konnte, berichtete die Bundesnetzagentur.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen für Bitstrom-Regulierung fest. beck-aktuell, 30.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185671)



