Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preiskalkulationen in der Sanitärbranche

Zitiervorschlag
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preiskalkulationen in der Sanitärbranche. beck-aktuell, 23.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178746)
Das Bundeskartellamt hat wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Millionen Euro gegen neun Großhändler und einen persönlich Betroffenen aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche verhängt. Den Unternehmen wirft es vor, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben. Die Bußgelder seien rechtskräftig, so das Kartellamt am 22.03.2016.
Ähnliche Preise aufgrund gemeinsamer Kalkulationsbasis
Wie der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt mitteilte, tagte ein sogenannter Kalkulationsausschuss mindestens viermal im Jahr. Dort seien Bruttopreise, Einkaufskonditionen, Rabatte und andere aktuelle Entwicklungen ausgetauscht worden. Auf der Basis der ausgetauschten Informationen hätten die Mitglieder des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen zwar eigene Bruttopreislisten erstellt. Durch die gemeinsame Kalkulationsbasis sei es jedoch zu einer Annäherung der Preise gekommen. Dies habe den Wettbewerb zwischen den Unternehmen deutlich beeinträchtigt, so Mundt. Gegenstand der abgestimmten Kalkulation, die für die Branche als Leitkalkulation auch bundesweit erhebliche Bedeutung gehabt habe, seien mindestens 250.000 Produkte aus dem Sanitärbereich gewesen.Vorgehensweise in früheren Jahren nicht beanstandet
Die Absprachen gehen laut Bundeskartellamt auf die 1970er Jahre zurück. Sie seien von den Kartellbehörden zunächst nicht beanstandet worden. Mittelständische Unternehmen hätten seinerzeit noch nicht über die technischen Möglichkeiten verfügt, für eine große Zahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abdrucken zu lassen. Schon seit vielen Jahren sei diese technische Begründung aus den 1970er Jahren jedoch überholt und damit entfallen. Die Unternehmen wären verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und abzustellen, klärte Mundt auf.
Verfahren in allen Fällen einvernehmlich beendet
Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder hat sich das Bundeskartellamt bußgeldmildernd davon leiten lassen, dass es sich um Unternehmen handelt, die im Wettbewerb zu deutlich größeren Marktteilnehmern stehen. Alle Unternehmen hätten bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert, so die Behörde. Dies habe gemäß der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt. Mit allen Unternehmen und dem persönlich Betroffenen sei eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sogenanntes Settlement) erreicht worden.
Betroffene Unternehmen
Betroffen waren laut Kartellamt die Dekker & Detering Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Emden, die Elmer GmbH & Co. KG, Warendorf, die Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, die J.W. Zander GmbH & Co. KG, Essen, die Kurt Pietsch GmbH & Co. KG, Ahaus, die Mosecker GmbH & Co. KG, Münster, die Otto Bechem & Co. KG, Essen, die Reinshagen & Schröder GmbH & Co. KG, Remscheid, und die Wiedemann GmbH & Co. KG, Sarstedt. Das Verfahren gegen die AGS Verlag AG, Münster, sei wegen Insolvenz des Unternehmens eingestellt worden. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden laut Bundeskartellamt derzeit noch fortgeführt. Einige der genannten Unternehmen hätten nicht im gesamten Zeitraum von 2005 bis 2013 an dem vorgeworfenen Verhalten teilgenommen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preiskalkulationen in der Sanitärbranche. beck-aktuell, 23.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178746)



