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Bundeskartellamt gibt mögliche Übernahme der Deutschen Wohnen durch Vonovia frei

Produkthaftung 2026

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Vonovia SE, Düsseldorf, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebotes alle Anteile an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, zu erwerben, in der ersten Phase freigegeben. Das Vorhaben betrifft bundesweit zahlreiche lokale oder regionale Märkte für die Vermietung von Wohnimmobilien.

Ausreichende Konkurrenz vorhanden

Vonovia werde im Fall eines erfolgreichen öffentlichen Übernahmeangebots mit einem Mietwohnungsbestand von circa 500.000 Wohneinheiten ihre Position als bundesweit führendes Unternehmen ausbauen, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Daher haben wir die betroffenen lokalen und regionalen Märkte gründlich untersucht. In allen Regionen sind aber Privatvermieter, kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie weitere gewerbliche Anbieter so stark vertreten, dass eine marktbeherrschende Stellung von Vonovia oder eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne des Kartellrechts nicht zu erwarten war."

Keine kritische Konzentration des Wohnungsangebots

Aufgrund der räumlichen Tätigkeitsschwerpunkte der beteiligten Unternehmen habe neben den Städten Bingen am Rhein, Dresden, Kiel und Laatzen sowie der Gemeinde Wustermark die Stadt Berlin einen Schwerpunkt der Marktermittlungen gebildet, so das Bundeskartellamt. Hinsichtlich der möglichen Marktsegmente sei ein besonderer Fokus auf den Bereich der Zwei- bis Drei-Zimmer-Mietwohnungen mit normaler Ausstattung und einer Nettokaltmiete bis sechs beziehungsweise sieben Euro je Quadratmeter gelegt worden. Die Mieter solcher Wohnungen seien zumeist Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Auch bei einer Betrachtung dieser möglichen Marktsegmente hätten sich aber keine Hinweise auf eine kritisch zu bewertende Konzentration des Wohnungsangebots bei den beteiligten Unternehmen ergeben. Berücksichtigt habe das Bundeskartellamt dabei auch die gesetzlichen Regelungen zum Mieterschutz, die in den betroffenen Ländern und Kommunen teilweise durch weitere Verordnungen ergänzt werden. Gerade bei einem Eigentümerwechsel seien deshalb zum Beispiel Mieterhöhungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich.