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Buback-Mord

Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ehemalige RAF-Terroristen ein

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die Bundesanwaltschaft hat die unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen sieben ehemalige RAF-Terroristen wegen des 1977 verübten Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback eingestellt. "Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben", teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am 19.05.2015 mit.

Feststellungen zur Tatplanung für Einstellung ausschlaggebend

Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Attentäter waren, konnte auch das Oberlandesgericht Stuttgart im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker nicht klären. Sie war wegen Beihilfe zum Mord 2012 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte seit Herbst 2014 gegen vier Frauen und zwei Männer wegen des Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback ermittelt. Ausgangspunkt der jüngsten und jetzt eingestellten Ermittlungen waren Feststellungen des OLG-Urteils zur Tatplanung gewesen.