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Nach dem Brexit

Bundesrepublik liefert Deutsche nicht mehr nach Großbritannien aus

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Nach dem Brexit wird Deutschland mutmaßliche deutsche Straftäter nicht mehr nach Großbritannien ausliefern. Art. 16 GG schließe dies aus, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums am 03.02.2020. Demnach dürfen deutsche Staatsangehörige nur an Mitgliedstaaten der EU ausgeliefert werden.

Nichtdeutsche können weiter an Großbritannien ausgeliefert werden

Andere Regelungen über den Europäischen Haftbefehl gelten weiter. Mutmaßliche Straftäter, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können daher weiterhin von Deutschland nach Großbritannien ausgeliefert werden.