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Breivik fordert Menschenrechte vor Gericht ein

Klageindustrie

Anders Behring Breivik, der Mörder von 77 Menschen, sitzt seit fast fünf Jahren in Isolationshaft. Er bekommt keinen Besuch von anderen, hat keinen Kontakt zu Mithäftlingen und seine Briefe werden abgefangen. Nun klagt er gegen seine "unmenschliche" Behandlung.

Breiviks Anwalt sieht Verstöße gegen EMRK

Das Gefängnis in Skien zwei Autostunden von Oslo entfernt, in dessen Hochsicherheitstrakt Breivik einsitzt, ist von einer grauen Betonmauer umgeben. Seit seiner Festnahme am 22.07.2011 ist der heute 37-Jährige in Isolationshaft. Das bedeutet, dass er keinen Kontakt zu anderen Häftlingen hat, seine Korrespondenz mit der Außenwelt zensiert wird und er nur wenige Besucher empfangen darf. "Das ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung", schreibt sein Anwalt Øystein Storrvik in der Anklageschrift und sieht darin einen Verstoß gegen Art. 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu denen sich Norwegen verpflichtet hat.

Breivik erkennt Gericht, vor dem er klagt, gar nicht an

Ab 15.03.2016 geht es also vier Tage lang wieder um den Mann, über den in Norwegen am liebsten niemand sprechen möchte. Wie kann jemand, der 77 Menschen brutal und rücksichtslos getötet und das Leben von Hunderten zerstört hat, für sich die Menschenrechte beanspruchen? Und das vor einem Gericht, das er – wie er bei seiner Verurteilung zu 21 Jahren Gefängnis sagte – nicht anerkennt? "Breivik will sich einen Platz am Rednerpult verschaffen, das ist ganz klar", meint Lisbeth Kristine Røyneland von der Unterstützergruppe für die Angehörigen und Opfer der Anschläge vom 22.07.2011. "Ich bin sicher, dass er versuchen wird, über seine rechtsextremen Ansichten zu sprechen." Doch sie vertraue darauf, dass das Gericht das unterbinden werde.

Öffentlichkeit weitgehend von Verfahren ausgeschlossen

Drei Stunden lang will Breivik am 16.03.2016 über seine Haftbedingungen referieren. Außerdem sollen Ärzte und Gefängnismitarbeiter aussagen. Das Verfahren findet aus Sicherheitsgründen im Sportsaal des Gefängnisses in Skien statt. So kann sich das Gericht gleich selbst die drei Zellen, die Breivik zur Verfügung stehen, anschauen. Über die Frage, wie öffentlich der Prozess "Breivik gegen den Staat" sein soll, wurde im Vorfeld viel gestritten. Während das Strafverfahren 2012 größtenteils im norwegischen Fernsehen übertragen wurde, findet nun das meiste unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Breiviks Anwalt spricht von "deutlichen Isolationsschäden“

Breiviks Anwalt Storrvik ist sicher, dass es seinem Mandanten nur um die Verbesserung seiner Haftbedingung geht. Noch nie war in Norwegen ein Häftling so lange isoliert. Breivik zeige deutliche Isolationsschäden, sagt er, ohne diese näher beschreiben zu wollen. Nachdem seine Mutter vor drei Jahren gestorben ist, habe Breivik nur noch einen privaten Besucher gehabt. Soziale Kontakte beschränkten sich auf das Gefängnispersonal. Selbst er als Anwalt könne mit ihm nur durch eine Glasscheibe sprechen, sagt Storrvik. "Ich habe die gefährlichsten Verbrecher Norwegens verteidigt, bevor Breivik so bezeichnet wurde. Aber das habe ich noch nie erlebt."

Menschenrechtsexperte: Möglicherweise wird Dauer der Isolationshaft überdacht

Kjetil Mujezinovi'c Larsen, Professor am Norwegischen Zentrum für Menschenrechte an der Universität Oslo, glaubt nicht, dass Breivik mit seiner Klage durchkommt. Auch wenn er recht isoliert ist, so sei doch das physische Angebot recht gut. Er habe es warm, könne trainieren und komme täglich an die frische Luft. Larsen hält es allerdings für möglich, dass die Dauer von Isolationshaft überdacht wird. Bislang gibt es keine Begrenzung, für wie lange ein Häftling der Kontakt zu anderen Menschen verweigert werden darf. Doch selbst wenn Breivik mit seiner Klage durchkäme, wäre das in den Augen des Menschenrechtsexperten keine Niederlage. "Es würde nur beweisen, dass unsere Rechtsstaatlichkeitsprinzipien funktionieren."