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Bundeskartellamt gibt Grünes Licht für deutsch-französische Panzerbauer-Fusion

Berufe mit Haltung

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der deutschen Panzerbauer Wegmann & Co. GmbH und der französischen GIAT Industries S.A. freigegeben. Die Unternehmen beabsichtigen, die geschäftlichen Aktivitäten ihrer beiden Tochterunternehmen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG ("KMW“) und Nexter Systems S.A. ("Nexter“) in ein neu zu gründendes 50:50 Gemeinschaftsunternehmen einzubringen.

Starke Position der Kunden und ausreichend Wettbewerber ermöglichen Fusion

Neben der starken Stellung der Kunden war für die Entscheidung ausschlaggebend, dass es eine hinreichend große Anzahl von Wettbewerbern aus dem In- und Ausland mit vergleichbaren technologischen Fähigkeiten und Produktpaletten gibt, erläuterte das BKartA am 24.08.2015. Zudem hätten sich keine Hinweise auf eine besondere wettbewerbliche Nähe zwischen den Zusammenschlussbeteiligten ergeben. Das Vorhaben betreffe verschiedene Bereiche der Rüstungsindustrie, insbesondere die Entwicklung und Herstellung von gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeugen, aber auch den Umbau und die Modernisierung sowie die Instandsetzung von gepanzerten Militärfahrzeugen. KMW und Nexter bauen beide unter anderem schwere Kampfpanzer. Bei der Fusionskontrolle wurde laut BKartA überprüft, ob ein wirksamer Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erheblich behindert wird. Die Ermittlungen hätten ergaben, dass dies im vorliegenden Fall, gerade auch beim Bau schwerer Kampfpanzer, nicht zu erwarten sei.

Fusion kein Nachteil für Streitkräfte

Die Fusion wirke sich insbesondere nicht nachteilig für die jeweiligen Streitkräfte aus. Gerade im Rüstungsbereich habe der Kunde - in der Regel der Staat - großen Einfluss auf das Endprodukt, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Es handele sich um einen besonderen Ausschreibungsmarkt, auf dem auch sicherheitspolitische Belange eine Rolle spielten. Die sicherheitspolitischen Aspekte seien aber nicht Gegenstand der Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamtes, sondern Teil einer außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolge und noch nicht abgeschlossen sei.