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BKartA

Asphalthersteller muss wegen unzulässiger Liefergemeinschaften Bußgeld zahlen

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Das Bundeskartellamt hat gegen den Asphaltmischguthersteller Gaul wegen Beteiligung an einer Kartellabsprache eine Geldbuße in Höhe von 1,43 Millionen Euro verhängt. Dies hat die Behörde am 10.12.2018 mitgeteilt. Dabei sei es um Preis-, Gebiets-, Kunden- und Quotenabsprachen bei der Belieferung von Bauunternehmen im westlichen Rhein-Main-Gebiet in Form von Liefergemeinschaften gegangen.

BKartA: Mehr als 100 unzulässige Liefergemeinschaften zwischen 2005 und 2013

Die Gaul GmbH ist seit 2011 eine Tochtergesellschaft des STRABAG-Konzerns. Laut BKartA hatten sich die Gaul GmbH und die Südhessische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG bereits seit Ende der 90er Jahre über Aufträge abgestimmt und Liefergemeinschaften gebildet, die von den Kapazitäten her häufig nicht erforderlich gewesen oder nicht daraufhin geprüft worden seien. Im betrachteten Tatzeitraum (2005 bis 2013) sei es zu mehr als 100 Liefergemeinschaften gekommen, die auf die Absprache zurückgegangen seien.

Verfahren gegen weitere Beteiligte nicht weitergeführt

Das Verfahren wurde auch gegen die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG („MHI“) und deren frühere Tochtergesellschaft Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH geführt. Das Verfahren gegen die Rechtsnachfolgerin dieser Tochtergesellschaft wurde wegen der als "Wurstlücke" bekannt gewordenen Gesetzeslücke eingestellt, das Verfahren gegen die MHI aus Ermessensgründen nicht weitergeführt. Eine Klärung der Tatbeteiligung der MHI-Gruppe wird in diesem Verfahren daher nicht mehr erfolgen.

Mundt: Liefergemeinschaften dienten Marktberuhigung

BKartA-Präsident Andreas Mundt erklärte, die beteiligten Unternehmen hätten über Jahre hinweg für größere Lieferaufträge an Asphaltmischgut regelmäßig Liefergemeinschaften gebildet, obwohl die meisten Aufträge auch von einem dieser Unternehmen allein hätten ausgeführt werden können. Die Liefergemeinschaften hätten daher vor allem einer Marktberuhigung gedient, um einen Preis- und Bieterkampf unter den beteiligten Unternehmen zu vermeiden. Der Wettbewerb sei auch durch Gebiets- und Kundenzuweisungen sowie durch miteinander abgestimmte Preislisten für Kleinaufträge ausgehebelt worden.

Verfahren einvernehmlich beendet

Gaul habe die Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, teilt das BKartA weiter mit. Die Südhessische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG habe die Absprache 2013 durch einen Kronzeugenantrag offengelegt und sei deshalb straffrei geblieben. Die Verfahren gegen einige kleine Hersteller von Asphaltmischgut seien eingestellt worden, da sich der anfängliche Tatverdacht der Beteiligung an den Absprachen letztlich nicht erhärtet habe.

Verbandsleitlinien für Liefergemeinschaften veröffentlicht

Außerdem weist die Behörde darauf hin, dass unter seiner Begleitung Leitlinien des Deutschen Asphaltverbandes für die Prüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Arbeits- und Liefergemeinschaften erstellt und nun branchenweit veröffentlicht worden seien. Ähnliche Leitlinien würden von weiteren Verbänden im Baustoffbereich geplant. Mundt sieht in diesen Leitlinien "gute Leitplanken für eine kartellrechtliche Bewertung entsprechender Kooperationen zwischen Bietern oder Lieferanten".