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Berliner Senator verteidigt Justiz im Fall Gina-Lisa Lohfink

Schutz des Anwaltsberufs

Im Gerichtsstreit um Vergewaltigungsvorwürfe des Models Gina-Lisa Lohfink hat der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) die Staatsanwaltschaft verteidigt. "Ich stelle mich ausdrücklich hinter die Staatsanwaltschaft", sagte Heilmann am 15.06.2016 im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Vorwürfe, die Staatsanwaltschaft habe schlecht oder voreingenommen ermittelt, seien unbegründet. "Die Staatsanwaltschaft hat nicht tendenziös, sondern im Gegenteil extrem gründlich den Fall recherchiert", sagte Heilmann. "Nach der Aktenlage hat die Staatsanwaltschaft richtig gehandelt."

Keine Strafe für bezichtigte Männer – Strafbefehl gegen Lohfink wegen falscher Vorwürfe

In einem Prozess in Berlin geht es um die Frage, ob die frühere "Germany's Next Topmodel"-Kandidatin Gina-Lisa Lohfink zu Unrecht zwei Männer der Vergewaltigung im Jahr 2012 bezichtigte. Oder ob sie damals den Sex deutlich ablehnte und dann vergewaltigt und gefilmt wurde, obwohl sie "Nein" sagte. In einem ersten Verfahren gegen die beiden Männer hatten sich die Vergewaltigungsvorwürfe aus Sicht des Gerichts nicht bestätigt. Lohfink aber erhielt von der Justiz einen Strafbefehl wegen falscher Vorwürfe und sollte 24.000 Euro zahlen. Sie legte Einspruch ein. Dieses Verfahren läuft seit vier Jahren.

Opfer zu Täterin gemacht?

Am 27.06.2016 sollen Zeugen befragt werden. In der Debatte der vergangenen Wochen tauchte der Vorwurf auf, die Staatsanwaltschaft habe das Opfer zur Täterin gemacht. Heilmann bekräftigte jetzt, er habe eine gründliche Prüfung des Verfahrens durch die vorgesetzten Instanzen veranlasst. "Die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Berlin sind nach dem Aktenstudium, das ich selber vorgenommen habe, das sehr umfangreich ist, nicht begründet", sagte er und fügte hinzu: "Es ist natürlich vorstellbar, dass sich der tatsächliche Sachverhalt anders zugetragen hat vor vier Jahren, als es sich aus der Akte ergibt. Das wäre eine Überraschung für mich."

Heilmann bei Reform des Sexualstrafrechts für "Nein heißt Nein"-Lösung

Heilmann betonte, ihm sei der Fall aus prinzipiellen Gründen wichtig. Er fände es "sehr bedauerlich, wenn sich Frauen daran gehindert sähen, sich an die Justiz zu wenden und das Vertrauen in die Justiz reduziert wäre", weil die Frauen befürchten müssten, nicht angemessen behandelt zu werden. Heilmann tritt seit längerem für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ein und steht hinter der politischen Forderung "Nein heißt Nein". Die Bundesländer hatten kürzlich die schwarz-rote Bundesregierung aufgefordert, die Neuregelung des Sexualstrafrechts umfassender zu gestalten. So müsse schon das fehlende Einverständnis des Opfers eine Strafbarkeit auslösen – nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein".