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Baden-Württemberg stellt Gerichtsvollzieherausbildung auf Studium um

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Gerichtsvollzieherausbildung auf ein Studium umgestellt. Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf (CDU), hat am 22.09.2016 den neuen Studiengang zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) in Schwetzingen offiziell eröffnet. Der Bachelorstudiengang mit 34 Studienplätzen hat zum 01.09.2016 an der Hochschule für Rechtspflege begonnen.

Umgang mit Konflikten als Teil der Ausbildung

Gerichtsvollzieher arbeiteten unter immer komplexer werdenden Bedingungen, betont Wolf. Zum einen in rechtlicher Hinsicht durch immer kompliziertere Vollstreckungsbedingungen, zum anderen aber auch in tatsächlicher Hinsicht, wenn sie es mit Menschen in schwierigen Situationen zu tun hätten. Da seien oft auch Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen gefragt. In der Ausbildung spielten daher Schulungen für den adäquaten Umgang mit Konflikten eine wichtige Rolle, erläutert der Minister.

Dreijähriges Hochschulstudium mit Bachelor-Abschluss

Beim Studiengang handelt es sich um ein dreijähriges Hochschulstudium an der Fachhochschule Schwetzingen (Abschluss: Bachelor), das aus vier Theorie- und zwei Praxissemestern besteht. Die Studierenden erhalten (wie im Rechtspflegerstudium) Anwärterbezüge. Zulassungsvoraussetzung für den neuen Studiengang ist eine Hochschulzugangsberechtigung, also im Regelfall Abitur oder Fachhochschulreife.