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Kolumne

Mitversicherung ade?

Zwei Hände mit Ringen an den Ringfingern
Hochzeitspaar © Road Red Runner/adobe

„Es ist völlig absurd, in diesen herausfordernden Zeiten unsere Familien zusätzlich zu belasten“, schimpft der bayerische Ministerpräsident. Entrüstung kommt von vielen Seiten. Bei unangenehmen Reformen ist das vielleicht auch nicht anders zu erwarten.

Die Ehegattenmitversicherung soll abgeschafft werden – freilich nur für solche Ehepartner, die keine Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren haben.

Das Finanzdefizit der Krankenkassen wird bereits für 2027 auf 15 Mrd. EUR geschätzt. Die Finanzkommission Gesundheit (ich bin da eines der Mitglieder) hat vor wenigen Tagen den Zorn auf sich gezogen und noch sehr viel mehr – und fast genauso unbeliebte – Empfehlungen gemacht, dem strukturellen Defizit zu begegnen. Die Maßnahme ist also nur eine unter vielen, aber sie trifft eben nicht die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Pharma), die – folgt man den Empfehlungen – allesamt mehr „bluten“ müssen, sondern den Versicherten. Wer sich den medialen Schaum vom Mund wischt, wird rasch feststellen, dass es hierfür gute Gründe gibt.

Das ist zunächst das Mehr an Verteilungsgerechtigkeit, das sich dadurch erreichen lässt. Wer beitragsfrei mitversichert ist, zahlt für seine Absicherung nichts. Sein Ehepartner zahlt nicht mehr, als wenn keine zweite Person durch ihn Leistungsansprüche erhalten würde. Damit zahlt er faktisch für sich selber weniger als der Unverheiratete. Anders betrachtet: Nur weil der Ehepartner arbeitet, muss ich nichts zahlen, wenn ich nicht erwerbstätig bin. Kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel, wird die Unwucht noch deutlicher: Verdient der arbeitende Ehepartner jenseits dieser Grenze, so würde der auf beide Partner aufgesplittete Verdienst zu höheren Beiträgen führen. Die Ein- wird gegenüber der Zweiverdienerehe bevorzugt.

Ebenso spricht der Anreiz zur Arbeitsaufnahme beider Ehepartner für die Neuregelung. Bislang konnte der Ehepartner einen Minijob aufnehmen und beitragsfrei dazuverdienen; arbeitete er mehr und verdiente dementsprechend mehr, fielen Krankenversicherungsbeiträge an. Die Minijobgrenze wird damit für viele zur faktischen Grenze des Hinzuverdiensts. Es ist gut, dass diese Hürde zu mehr Erwerbstätigkeit von Frauen genommen wird.

Und das ist besser als die aktuell ja ebenfalls diskutierte Abschaffung des Ehegattensplittings. Das hätte eine ganz andere Qualität. Denn hier würde an einem Grundsatz gerüttelt, den schon das BVerfG bestätigt hat: Eine Ehe ist eine Erwerbsgemeinschaft, die ebenso wie andere (etwa die offene Handelsgesellschaft) gemeinsam besteuert werden kann. Die Einkünfte der Ehepartner stehen nicht beziehungslos nebeneinander. Den wechselseitigen Unterhaltspflichten entspricht die gemeinsame Besteuerung. Reformen sind notwendig, mögen sie auch unbeliebt sein. Es ist die Zeit hoffentlich nicht für Blut, aber doch für Schweiß und Tränen. Auch in der Finanzierung der Krankenversicherung.

Dieser Text stammt aus Heft 16/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt