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Glosse

Hammer

Musklöser Arm, der eine Hantel hält.
© Fxquadro/adobe

Armdrücken erfreut sich insbesondere in Bayern großer Beliebtheit. Ein Tisch, zwei Stühle und ebenso viele Kontrahenten, mehr braucht es nicht, um herauszufinden, wer denn nun der oder die Stärkste ist.

 Etwaige diesbezügliche Restzweifel lassen sich mit einer weiteren typisch bayerischen und biergartentauglichen Betätigung beseitigen: dem Fingerhakeln.Beides kann Freude bereiten, vor allem wenn man ganz generell einen Hang zu allem Archaischen hat, birgt aber auch einiges Verletzungspotenzial. Denn Druck erzeugt nicht nur Gegendruck, sondern kann auch dazu führen, dass der Muskel dicht macht, eine Sehne reißt oder ein Knochen zu Bruch geht. Und ehe man es sich versieht, ist man kein heißer Anwärter mehr auf den Armwrestling-WM-Titel – nein, den haben wir jetzt nicht erfunden –, sondern ein Fall für den Physiotherapeuten. Aber auch dort ist man angeblich nicht vor Kampfsituationen gefeit, zumindest nicht in den Physiotherapiepraxen der bayerischen Landeshauptstadt und deren Speckgürtel. Das behauptete zumindest jüngst ein älterer Herr gegenüber dem LG München II. Doch dort glaubte man ihm kein Wort (Endurt. v. 29.4.​2026 – 1 O 4686/23 Hei).

Der Kläger in dem Fall begab sich im Dezember 2021 wegen einer operierten Rotatorenmanschettenruptur – oder schlichter: wegen Schulterproblemen – in die physiotherapeutische Praxis der späteren Beklagten. Ein Widerstandstest sollte näheren Aufschluss über die Belastbarkeit der Rotatorenmanschette geben, führte jedoch nur dazu, dass der Genesungsprozess des Klägers bzw. seiner lädierten Schulter weit zurückgeworfen wurde. Denn kaum dass die Physiotherapeutin richtig hingelangt hatte, verabschiedete sich auch schon die Bizepssehne links. Für den Kläger war der Fall klar: Von wegen Widerstandstest. Eine Kampfsituation war das, bei der das junge Ding ihm, dem alten Mann, wohl nicht nur zeigen wollte, wo der Hammer hängt, sondern auch, wer von ihnen die Stärkere sei. Wegen der dabei erlittenen Blessuren forderte er neben dem Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten im niedrigen vierstelligen Bereich Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR. Doch das LG München II glaubte ihm die Story vom angeblichen Kräftemessen unter Wettkampfbedingungen nicht. Denn zum einen hatte ein Sachverständigengutachten nicht nur die Physiotherapeutin exkulpiert, sondern auch keinerlei Anhaltspunkte für die vom Kläger behauptete Kampfsituation im Behandlungszimmer geliefert. Und selbst für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass die streitgegenständliche Verletzung tatsächlich bei einem einvernehmlichen Kräftemessen eingetreten sei, schlug sich das LG auf die Seite der Behandlerin, vielleicht auch deshalb, weil es sich nicht so ganz sicher war, wer da eigentlich wem mal zeigen wollte, wo der Hammer hängt (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2026, 9686).

Dieser Text stammt aus Heft 23/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.