Geschlechtergerechtigkeit statt Bürokratie

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Gregor Thüsing: Geschlechtergerechtigkeit statt Bürokratie. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207531)
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Am 5.10.2026 war die Anhörung der Sachverständigen.
Die Neuerungen dienen vor allem der Umsetzung europäischer Richtlinien (2024/1499/EU und 2024/1500/EU). Ob eins zu eins oder Goldplating, ob zu viel oder doch zu wenig, werden letztlich die Politiker, nicht die Fachleute zu entscheiden haben.
Das Thema Diskriminierungsschutz bleibt also auf der Tagesordnung, und das ist gut so. Freilich wäre der wirksamste Schritt gegen den gender pay gap sicher nicht die Erweiterung der Kompetenzen der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes, um die es vor allem in dem Gesetzesentwurf geht. Das ist klein-klein gedacht und auch ein deutliches Mehr an Bürokratie. Es bedarf der Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden (der Online-Plattform Statista zufolge zu rund 85 % Frauen!), um Erwerbstätigkeit überhaupt möglich zu machen. Flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung ist nicht allein eine Frage der Bildungs-, sondern auch der Geschlechtergerechtigkeit.
Das nun ist fast schon eine Allerweltsweisheit, doch es geschieht zu wenig. Im Koalitionsvertrag heißt es noch hoffnungsvoll: „Wir stellen Familien in den Mittelpunkt, sorgen für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, stärken die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen (…).“ Und konkret: „Kinder brauchen moderne und gut ausgestattete Räume, denn die Basis des Bildungserfolgs wird bereits in Krippen und Kitas gelegt. Wir werden in Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung (…) investieren (…).“ Ferner: „Wir halten am Ausbauziel für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule fest. Dafür werden wir bürokratische Hürden abbauen.“
All das ist würdig und recht – umgesetzt sind diese Ankündigungen aber (noch) nicht. Dabei sind wir durchaus auf dem richtigen Weg. Die Erwerbsquote von Frauen liegt in Deutschland mit 71,1 % deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 59,4 %. Tendenz steigend. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Jahr 2024 haben 29 % der Erwerbstätigen in Teilzeit gearbeitet. Bei Frauen war dies mehr als viermal so häufig der Fall wie bei Männern – bei fast jeder zweiten Frau (49 %), aber nur bei gut jedem neunten Mann (12 %). Hier verspricht der Koalitionsvertrag ebenfalls Abhilfe: „Wir werden einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, werden wir diese Prämie steuerlich begünstigen.“
Das wäre doch ein Anfang (zum aktuellen Stand BT-Drucks. 21/1464 vom 2.9.2025). Einmal mehr ist zu wünschen, dass die Koalition die geplanten Reformen anpackt. Allzu viel Zeit hat sie nicht. Wer jetzt scheitert, hat keine zweite Chance. Rauft Euch zusammen!
Dieser Text stammt aus Heft 41/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Gregor Thüsing: Geschlechtergerechtigkeit statt Bürokratie. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207531)



