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Interview

Nach welchen Regeln spielt die FIFA?

WM-Ball und WM-Pokal auf Rasen.
© fifg/adobe

Die Pläne von FIFA-Boss Gianni Infantino, WM-Anteile an Investoren zu verkaufen, sind sowohl in den eigenen Reihen als auch bei den Verbänden, allen voran der UEFA, auf massiven Widerstand gestoßen.

Mittlerweile werden sie nicht weiterverfolgt, gleichwohl stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem gescheiterten Deal, die wir mit Hans-Joachim Eckert geklärt haben. Der langjährige Vorsitzende Richter einer Großen Wirtschaftsstrafkammer am LG München I war rund fünf Jahre Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission.

NJW: Bevor wir ins Detail gehen, sollten wir zunächst versuchen, die Empörung, die die gestoppten Investorenpläne in der Fußballwelt ausgelöst haben, rechtlich einzuordnen: Inwiefern war dieses Vorhaben rechtlich problematisch? Insbesondere: War Infantinos Alleingang nach den FIFA-Statuten tatsächlich unzulässig?

Eckert: Es gibt bei der FIFA interne Regeln, was der Präsident oder andere hohe Funktionäre allein entscheiden dürfen. Der Verkauf von Anteilen an der WM an Dritte gehört nicht dazu. Hier muss das Council entscheiden, dass dies gemacht werden soll; es beauftragt dann den Präsidenten, die Verhandlungen zu führen. Einen solchen Beschluss gab es aber nicht. Damit war das Handeln des Präsidenten rechtlich unzulässig. Dies betrifft allein den formalen Vorgang. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob Infantino überhaupt wesentliche Anteile an der WM hätte verkaufen können.

NJW: Anfang August drohte die UEFA dem Schweizer mit rechtlichen Schritten. Welche konkret?

Eckert: Die UEFA hat einen einstimmigen Beschluss ihrer Mitglieder herbeigeführt, dass sie das Vorgehen des FIFA-Präsidenten missbilligt. Diese Einstimmigkeit ist auf jeden Fall beachtlich. Aber es ging auch um die finanziellen Interessen der UEFA, da die reale Gefahr bestand, dass zukünftige WMs aufgebläht und sogar alle zwei Jahre stattfinden würden. Damit wären die von der UEFA verantworteten internationalen Wettbewerbe abgewertet worden.

NJW: In dem Kontext werden formelle Warnschreiben der UEFA erwähnt. Was hat es damit auf sich?

Eckert: Die UEFA hat eine renommierte US-Kanzlei beauftragt, sämtliche an diesem Deal beteiligten Personen oder Organisationen aufzufordern, keinerlei Daten, Schriftstücke oder sonstige Beweismittel zu löschen. Nach Infantinos Rückzieher bestand oder besteht zumindest die nicht auszuschließende Gefahr, dass Daten vernichtet werden, da der Deal ja nicht mehr durchgeführt werden soll. Diese Maßnahme war rein vorsorglich.

NJW: Wer überwacht die Einhaltung dieser Maßnahmen und welche Folgen hätte ein etwaiger Verstoß? 

Eckert: Die UEFA wird das selbst überwachen. Für den Fall, dass die juristische Auseinandersetzung vor Gericht geht, wird sich ein Verstoß gegen die aufgeforderten Maßnahmen sehr negativ auswirken. Ich befürchte nicht, dass irgendjemand Daten löschen wird. Sollte der angefangene Deal nicht zu Stande kommen, kann es sein, dass die Vertragspartner gegenüber der FIFA rechtliche Schritte einleiten, also werden diese Parteien ein hohes Interesse haben, sämtliche Daten präsent zu haben. Bei dem geplanten Umfang stehen erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel, wobei man nicht sicher weiß wie weit die Vorverhandlungen schon gediehen waren.

NJW: Lässt sich der FIFA-Boss davon beeindrucken?

Eckert: Ich denke schon, denn das geht „ans Eingemachte“. Da es keinen offiziellen Beschluss des Council gab, Verhandlungen über den Verkauf zu führen, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des Präsidenten auch für einen finanziellen Schaden. Allein dass er nach reiflicher Abwägung aller Umstände seinen Plan zurückgezogen hat, zeigt, dass er sich von der weltweiten Empörung, die seine Pläne ausgelöst haben, beeindrucken ließ. Wenn auch sicherlich nicht leichten Herzens.

NJW: Auch wenn man den Eindruck gewinnen kann, ein FIFA-Präsident nach Belieben schalten und walten kann, stellt sich die Frage, welches Gremium ihn kontrolliert.

Eckert: Dafür vorgesehen ist grundsätzlich bei Entscheidungen von großer Tragweite für die FIFA das Council. Dies hat vor einigen Jahren auch funktioniert, als Infantino für 20Mrd. US-Dollar erhebliche Anteile der Medienrechte der FIFA verkaufen wollte. Als er vom Council aufgefordert wurde darzulegen, wer die Geldgeber sind, erklärte er vor dem Gremium, dies könne er noch nicht sagen, weil sonst der Deal gefährdet wäre. Das Council hat die Pläne damals abgelehnt. Es gibt auch die Finanzkommission, die bei Plänen, die die finanziellen Interessen der FIFA tan­gieren, Einspruch einlegen könnte. Dies würde dann dem Council zur Entscheidung vorgelegt.

NJW: Es wurde und wird ja auch über einen möglichen Sturz Infantinos spekuliert. Wie könnte der erfolgen?

Eckert: Die einfachste Lösung wäre, wenn der Präsident zurücktritt. Dies ist aber nicht zu erwarten. Selbst wenn es zu einer Sondersitzung des Council käme, die auf Antrag einer ausreichenden Anzahl von Mitgliedern einberufen werden müsste, und es einen Beschluss gäbe, der ihn auffordert zurückzutreten, müsste er dem nicht nachkommen. Allein der Kongress hat die Möglichkeit, ihn abzuwählen. Dazu müsste ein Gegenkandidat gefunden werden, der dann die notwendige Mehrheit der Stimmen bekommt. Im zweiten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit.

NJW: Sind die gestoppten Investorenpläne oder der FIFA-Friedenspreis für US-Präsident Trump nicht auch ein Fall für die FIFA-Ethikkommission, namentlich der rechtsprechenden Kammer, deren Vorsitz Sie rund sechs Jahre innehatten?

Eckert: Infantinos Verhalten sollte aus meiner Sicht auf jeden Fall Anlass für die Ethikkommission sein, zumindest einen Prüfvorgang durch die Untersuchungskammer einzuleiten. Mit Blick auf den sogenannten Friedenspreis für Trump stellt sich die Fragen, wer, wann, wem einen solchen Auftrag erteilt hat – und wer ihn mit welchem Geld bezahlt hat. Unabhängig davon wäre für diese Auszeichnung ein Beschluss des Council notwendig gewesen. Der Friedenspreis selbst hat ja mit dem Fußball nichts zu tun, so dass sich generell die Frage stellt, ob die FIFA, aus welchem Grund auch immer, eine solche politische Auszeichnung verleihen kann. Für den Verkauf von WM-Anteilen gilt ebenfalls, dass die Ethikkommission wegen fehlender Kompetenz des Präsidenten und Überschreitung seiner Befugnisse ein Verfahren einleiten kann und dies auch sollte. Im Vergleich mit der früheren transparenten Tätigkeit der Kommission, die mitteilte, gegen wen sie aus welchem Grund Untersuchungen eingeleitet hat, herrscht heute Stillschweigen.

NJW: Lassen Sie uns noch über Aufgaben und Funktion der rechtsprechenden Kammer sprechen.

Eckert: Dieses Gremium hat die Aufgabe, die missbräuchliche Verwendung von Geldern, Verstöße gegen Statuten oder sonstige Regelungen des Ethikcode zu untersuchen und verschiedene Maßnahmen zu treffen. Während meiner aktiven Zeit wurden insbesondere bei Verstößen gegen Antikorruptionsvorschriften lebenslange Sperren verhängt, die allesamt vom CAS, dem Obersten Sportgerichtshof in Genf, bestätigt wurden. Für den Betroffenen bedeutete das, dass er keine Funktionen im Fußball mehr ausüben durfte; dazu gehörten auch die wirtschaftliche Beteiligung oder Verwertung von Sportprodukten.

NJW: Wie sind Sie eigentlich an den Vorsitz in der rechtsprechenden Kammer gekommen?

Eckert: Nach der Doppelvergabe der WM an Russland und Katar geriet die FIFA unter massive Korruptionsvorwürfe. Der damalige Präsident Blatter setzte eine Gruppe von Experten unter der Leitung von Prof. Mark Pieth von der Universität Basel und 15 Jahr lang Leiter der Anticorruption Kommission der OECD, ein. Eine Forderung dieser Experten war, dass unter anderem die Kommissionen der FIFA mit neutralen Experten an der Spitze besetzt werden. Dies galt auch für die Ethikkommission. Die Experten schlugen jeweils drei Personen für die Untersuchungs- bzw. Rechtsprechende Kammer vor. Einer der dort genannten Experten für die Rechtsprechende war ich und wurde dann vom damaligen Entscheidungsgremium EXCO gewählt. Vorher bekam ich einen Anruf von der FIFA, ob ich mir vorstellen könne, einen Posten in ihrer Ethikkommission zu übernehmen. Ich wusste natürlich, dass es diesen Weltverband gab, aber sonst hatte ich mich mit der FIFA nicht befasst. Nach einem Vorgespräch in Zürich, klärte ich zunächst mit dem damaligen Präsidenten des OLG München, ob es Bedenken gäbe, weil ich zu dieser Zeit noch Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer am LG München I war. Nachdem er mitteilte, dass dies nicht der Fall sei, informierte ich wiederum die FIFA, dass ich den Posten annehmen könne. Dabei hatte ich die beamtenrechtlichen Belange wie Arbeitszeit und Begrenzung der Verdienstmöglichkeit zu beachten.

NJW: Nach allem, was Sie uns berichtet haben, zeigt sich sehr deutlich, dass eine strukturelle Reform der FIFA dringend nötig ist. Wo könnte die ansetzen? Was wären die ersten Maßnahmen, die ergriffen werden sollten?

Eckert: Im Grunde genommen müsste man die Empfehlungen der damaligen Strukturkommission wieder umsetzen. Dies würde bedeuten, dass sich die Tätigkeit des Präsidenten auf reine Repräsentationsaufgaben beschränkt und der/die Generalsekretär/in die tatsächliche Leitung der Geschäfte übernimmt, eventuell unterstützt durch einen zu wählenden Rat. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass die bei der FIFA tätigen Personen, die etwa die großen Turniere planen, etc., einen guten Job machen. Es sind letztlich wenige, die sich nicht an die geltenden Regeln halten.

Dieser Text stammt aus Heft 34/2026 der NJW. Dort erschien dieses Interview in gekürzter Form. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt

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