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Nach CSD-Anschlag

Justiz wehrt sich gegen Kritik an Vorbewährung für Abdul B.

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Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD mahnt die Neue Richter*innenvereinigung e.V. eine neutrale und reflektierte Justizberichterstattung an. Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger*innen warnt vor schnellen Reformen des Jugendstrafrechts.

Kurz nach dem Anschlag am Rande des CSD im Berliner Tiergarten ist öffentlich bekannt geworden, dass der Tatverdächtige bereits im Mai 2026 vom AG Berlin-Tiergarten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und aufgrund von Verbreitung von IS-Propaganda zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden war. Das Gericht sprach jedoch eine Vorbewährung aus und hob den Untersuchungshaftbefehl auf, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Die Presseberichterstattung über diesen Sachverhalt sowie auch die Kommentierung durch manche Politikerinnen und Politiker lasse oft den respektvollen Umgang mit der unabhängigen Justiz vermissen, beklagte nun die Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV), die das nicht unkommentiert lassen will. In einer Pressemitteilung monierte sie, es gebe aus der Presse Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, indem die Entscheidung ohne die Kenntnisse des Einzelfalls pauschal kommentiert werde.

Es werde sogar gefordert, dass sich das Gericht persönlich erklären solle, was aber einer Verletzung des Beratungsgeheimnisses gleichkomme, so die NRV weiter. Ein Gericht spreche durch sein Urteil und dessen Gründe, die mit rechtsstaatlichen Mitteln überprüft werden könnten. 

Dort wo nur der Ruf nach härteren Strafen laut werde, anstatt die konkrete Entscheidung an ihren tatsächlichen Gründen zu messen, werde sachfremder Druck auf die Justiz ausgeübt. Wer Richter und Richterinnen als Person für konkrete Entscheidungen öffentlich zu Rede stellen wolle, verkenne die Bedeutung der Gewaltenteilung für den Rechtsstaat und setze die Unabhängigkeit der Justiz aufs Spiel. Die NRV erklärte, sie stehe solidarisch an der Seite der Kollegen und Kolleginnen.

Auch Strafverteidiger warnen vor voreiligen Schlüssen

Auch die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger*innen kritisierte in einer Pressemitteilung den Umgang mit dem Geschehen durch Presse und Politik, die ihr Unverständnis über das Urteil das Berliner Jugendschöffengerichts öffentlich machten. "Wer an dem Tag nach einer Tat schon weiß, welche Norm schuld war, hat nicht ermittelt, sondern sich in einer populistische Position eingerichtet", erklärte die Vereinigung dazu.

Das Gericht habe im Fall Abdul B. aufgrund festgestellter Reifeverzögerungen Jugendstrafrecht angewendet. Ohne Kenntnis der genauen Umstände und der Verhandlung sei das zunächst zu akzeptieren. Die Vereinigung betont, dass das Jugendstrafrecht nicht auf Bestrafung, sondern auf Erziehung und die Verhinderung weiterer Straftaten ausgerichtet sei. Der Erziehungsgedanke sei keine Nachsicht, sondern ein bewährter Ansatz, um junge Menschen nachhaltig von Straftaten abzuhalten.

Die Vorbewährung sei keine milde Behandlung, sondern eine Möglichkeit, weiterhin auf den Verurteilten einzuwirken. Eine sofort vollstreckte Strafe würde nach der Argumentation der Vereinigung dagegen nach der Entlassung oft keine weitere Betreuung, Kontrolle oder Unterstützung mehr ermöglichen. Härte allein sei nicht automatisch wirksamer.

Außerdem widersprechen die Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen deutlich Äußerungen, die eine Verschärfung des Jugendstrafrechts fordern und die mutmaßliche "Schuld" bei der Justiz suchen. Unter anderem die Berliner Justizsenatorin wolle nun die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf den Prüfstand stellen und Heranwachsende künftig härter bestrafen. 

Die Vereinigung warnt vor einer Strafgesetzgebung, die aus dem schlimmsten vorstellbaren Einzelfall abgeleitet wird. Eine Verschärfung des Gesetzes wirke nicht nur auf den einen Täter, den es zu verhindern gelte, sondern auch auf viele andere. Beim Jugendstrafrecht gehe es gerade nicht darum, zu bestrafen, sondern um den Erziehungsgedanken.