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Richterbund warnt vor Kameras in Gerichtssälen

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Deutsche Richterbund sieht Pläne der Bundesregierung skeptisch, bei Gerichtsverfahren häufiger Kameras zuzulassen. Das seit Jahrzehnten bestehende Verbot für TV-Aufnahmen habe durchaus seine Berechtigung, sagte Verbandschef Jens Gnisa aus Anlass des Deutschen Juristentages der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Ausgabe vom 14.09.2016). "Die Aufgabe der Justiz ist es, die Wahrheit zu ermitteln. Durch Kameras im Gerichtssaal werden alle Beteiligten negativ beeinflusst, insbesondere die Angeklagten und die Zeugen."

Gnisa gegen Aufzeichnung ganzer Verfahren

Gnisa hält es deshalb für falsch, dass Verfahren insgesamt aufgezeichnet werden, auch wenn es um historisch bedeutsame Prozesse geht. Er warnt: "Manch ein Angeklagter wird die Gelegenheit zur Inszenierung für die Nachwelt nutzen."

Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen übertragen werden können

Beim Deutsche Juristentag, der noch bis zum 16.09.2016 in Essen tagt, geht es auch um das Thema Öffentlichkeit in Strafverfahren. Ende August 2016 hatte das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium verabschiedet, der nun vom Bundestag weiter beraten wird. Demnach sollen historisch bedeutsame Prozesse per Videokamera aufgezeichnet und den Archiven zur Verfügung gestellt werden. Auch Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte – etwa des Bundesgerichtshofes – wären dann erlaubt.

Gut ausgestattete Pressestellen erforderlich

Gnisa sagte zu letzterem Aspekt: "Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Gerichte sich für das Interesse der Öffentlichkeit weiter öffnen." Die Bundesgerichte hätten da eine besondere Verantwortung. "Dafür brauchen sie allerdings vor allem auch gut ausgestattete Pressestellen."