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Richterbund-Chef fordert Überprüfung des Weisungsrechts der Justizminister an Generalanwaltschaft

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, fordert vom Gesetzgeber eine Überprüfung des Weisungsrechts der Justizminister. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Landesverrats gegen die Blogger von Netzpolitik.org ändere daran nichts.

Frank: Überprüfungspflicht besteht fort

«Nach den Meldungen der vergangenen Tage überrascht die nunmehr vorgenommene Einstellung des Verfahrens nicht», sagte Frank dem «Kölner Stadt-Anzeiger» vom 10.08.2015. «Das Ende der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org ändert aber nichts an der fortbestehenden Pflicht des Gesetzgebers, das Weisungsrecht der Justizminister jetzt kritisch auf den Prüfstand zu stellen.» Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen die Blogger von Netzpolitik.org, Markus Beckedahl und André Meister, am 10.08.2015 eingestellt. Es seien keine Staatsgeheimnisse veröffentlicht worden, hieß es zur Begründung.

Vorwurf Ranges: Bundesjustizminister wies Gutachten-Stopp an

Generalbundesanwalt Harald Range hatte Maas am 04.08.2015 politische Einmischung in die Ermittlungen vorgeworfen. Dies sei ein «unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz». Maas habe ihn angewiesen, das externe Gutachten zu stoppen. Der Sachverständige hatte in einer vorläufigen Bewertung die veröffentlichten Dokumente der Blogger zum Teil als Staatsgeheimnis gewertet. Anschließend kündigte Maas die Entlassung Ranges an.