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Norbert Mutzbauer ist neuer Vorsitzender Richter am BGH

Vollzeit mit der Brechstange?

Der Bundespräsident hat Norbert Mutzbauer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium hat dem 59-Jährigen den Vorsitz im Fünften (Leipziger) Strafsenat sowie in den Senaten für Wirtschaftsprüfersachen und für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen übertragen.

Vita

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Mutzbauer 1985 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Verwendungen beim Landgericht Traunstein, dem Amtsgericht Rosenheim und der Staatsanwaltschaft beim LG München II wurde er dort 1988 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt. 1990 wurde er als Richter am LG an das LG München II versetzt. Von Oktober 1991 bis September 1994 war der promovierte Jurist als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH und im Anschluss hieran als hauptamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare an das LG München I abgeordnet. Im Jahr 2000 wurde er – unter Fortdauer der Abordnung an das LG München I – zum Richter am Oberlandesgericht München befördert. Im Juli 2002 wechselte er als Vorsitzender Richter am LG an das LG München II, von wo aus er sodann im Jahr 2004 an das OLG München versetzt und zugleich – bis 2005 – an das Bayerische Oberste Landesgericht abgeordnet wurde.

Seit 2008 beim BGH

Am 01.07.2008 wurde Mutzbauer zum Richter am BGH ernannt. Seither ist er Mitglied – seit Juni 2010 auch stellvertretender Vorsitzender – des Vierten Strafsenats, dem neben allgemeinen Revisionssachen als Spezialzuständigkeit insbesondere die Revisionen in Verkehrsstrafsachen sowie Entscheidungen nach § 42 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zugewiesen sind. Von Juli 2008 bis Juli 2010 war er zudem als Ermittlungsrichter des BGH tätig.