Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Wolfgang Bär ist neuer Richter am BGH

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Ministerialrat Wolfgang Bär ist neuer Richter am Bundesgerichtshof. Dort wurde er dem IX. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadenersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständig ist.

Vita

Bär ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als Akademischer Rat an der Universität Bayreuth trat er 1991 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingesetzt, wo er im Dezember 1992 zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Mai 1994 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Amtsgericht Bayreuth. In den Jahren 1994 bis 2000 war er zudem mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an die Datenverarbeitungsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg abgeordnet. Ab Juni 2000 war Bär für sieben Jahre als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare tätig. Im August 2005 wurde er zum Richter am OLG Bamberg befördert. Seit November 2011 leitete er – bis Ende 2012 im Wege der Abordnung, seit Anfang 2013 als Ministerialrat – in der Abteilung für Strafrecht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ein Referat, dessen Aufgaben sich insbesondere auf die Internet- sowie die sonstige Informations- und Kommunikationskriminalität erstrecken.

Mehr zum Thema