Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Ulrike Müller zu neuer Richterin am BGH ernannt

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Richterin am Oberlandesgericht München, Ulrike Müller, ist vom Bundespräsidenten zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt worden. Das BGH-Präsidium hat sie dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen Sechsten Zivilsenat zugewiesen, wie die Pressestelle des Gerichtshofs am 02.12.2015 mitteilte.

Werdegang von Ulrike Müller

Die 47-järige Juristin trat nach ihrer juristischen Ausbildung 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. 1999 wurde sie zur Regierungsrätin (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt. Im November 1999 wechselte sie als Richterin am Landgericht an das Landgericht München I. Von Oktober 2000 bis September 2003 war Müller als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und hieran anschließend bis April 2010 erneut im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Im Mai 2010 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am OLG München, wo sie seither einem Zivilsenat angehörte. Seit dem Jahre 2012 war sie zudem berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Mehr zum Thema