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LG Erfurt verurteilt Bußgeldrichter zu Bewährungsstrafe

Schutz des Anwaltsberufs

Weil Akten zu den Verfahren fehlten, sprach ein Richter zahlreiche Verkehrssünder frei – und ist dafür nun selbst wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sah es am 26.06.2015 als erwiesen an, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen hatte. Die Schwere der Rechtsverstöße sei ihm auch bewusst gewesen, begründete Richter Markus von Hagen

LG-Richter handelte Hinweisen des OLG zuwider

Entgegen deutlicher Hinweise des Oberlandesgerichts habe er in bemerkenswerter Weise seine Praxis fortgesetzt und Verkehrssünder wegen fehlender Akten freigesprochen. Der 60-Jährige hatte zwischen 2005 und 2011 zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen. Hintergrund waren unvollständige Akten, in denen Messprotokolle oder Eichscheine für Messgeräte fehlten.