Der Bundespräsident hat Falk Bernau zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dies teilte der BGH am 02.01.2017 mit. Bernau gehört am BGH dem vornehmlich für das Gesellschaftsrecht und Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an.
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Bernau zuvor OLG-Richter
Der 43 Jahre alte Bernau war zuvor ab Mai 2008 Richter am Landgericht Hildesheim und ab Oktober 2013 Richter am Oberlandesgericht Celle. Jeweils als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er von Dezember 2009 bis September 2012 an den BGH und anschließend an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.