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Oliver Klein neuer Richter am Bundesgerichtshof

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Bundespräsident hat den Richter am Oberlandesgericht Oliver Klein zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Klein wird seine Aufgaben vornehmlich in dem für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie dem Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat wahrnehmen.

Lebenslauf

Richter am Bundesgerichtshof Klein ist 42 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg sowie dem Amts- und Landgericht Baden-Baden war er von August 2005 bis Juli 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In dieser Zeit - am 04.10.2006 - wurde er zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Seit August 2008 war Klein der Staatsanwaltschaft Freiburg zugewiesen.

Schwerpunkt unerlaubte Handlungen und Arzthaftungsrecht

Jeweils im Abordnungswege war er von Februar 2011 bis Juli 2013 im Bundeskanzleramt, sodann bis April 2014 - am 01.08.2013 zum Richter am Amtsgericht Freiburg ernannt - bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe und schließlich bis Februar 2015, dabei seit Ende 2014 nur noch mit einem Teil seiner Arbeitskraft, bei dem Landgericht Freiburg tätig. Am 30.12.2014 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Klein dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen.

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