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BVerwG-Präsident moniert uneinheitliche Rechtsprechung im Asylprozess

Ein Etappenziel ist erreicht

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, kritisiert die übermäßigen Rechtsmittelbeschränkungen im Asylprozess. Derzeit entscheide in asylrechtlichen Eilsachen ein Einzelrichter; gegen seine Entscheidungen sei kein Rechtsmittel möglich, monierte er am 03.02.2016 im Rahmen des Jahrespressegesprächs in Leipzig. Das führe zu einer erheblichen Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung, was nicht nur die Rechtsuchenden und die Behörden, sondern auch die Einzelrichter selbst verunsichere.

Rennert fordert Vereinheitlichung der Rechtsprechung

Rennert schlug vor, den Verwaltungsgerichten zu erlauben, in Eilsachen die Beschwerde und in Klageverfahren die Berufung zum Oberverwaltungsgericht und die Sprungrevision zum BVerwG zuzulassen. Das werde zu einer relativen Vereinheitlichung der Rechtsprechung beitragen und die Verfahrensdauer der Asylprozesse aufs Ganze gesehen verkürzen.

Geteilte Zuständigkeit für Abschiebehaftsachen

Der Präsident nahm zudem zu der im politischen Raum diskutierten Frage Stellung, ob die Zuständigkeit für Abschiebehaftsachen von den ordentlichen (Zivil- und Straf-) Gerichten auf die Verwaltungsgerichte verlagert werden sollte. Grundsätzlich spreche für die Verlagerung, dass in Abschiebehaftsachen das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz anzuwenden seien, also Gesetze, für die auch sonst allein die Verwaltungsgerichte zuständig seien, die hier eine besondere Sachkunde besäßen. Allerdings bildeten die Amtsgerichte ein flächendeckendes Netz von Haftgerichten. Von daher sei es wenig sinnvoll, eine parallele Infrastruktur von Verwaltungsgerichten aufzubauen. Angesichts dessen schlug Rennert vor, die Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Anordnung von Abschiebehaft beizubehalten, die Nachprüfung der Anordnung auf Beschwerde hin aber den sachkundigeren Oberverwaltungsgerichten und dem BVerwG zu übertragen.

Rennert gegen Einsatz von "Richtern auf Zeit"

Der Zustrom an Asylsuchenden und Flüchtlingen erfordere nicht nur zahlreiches zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern auch bei den Verwaltungsgerichten, betonte Rennert. Er begrüßte, dass die meisten Länder auf diesen zusätzlichen Bedarf mit Neueinstellungen reagierten; dadurch werde der jahrelange Personalabbau in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gestoppt und die überfällige Verjüngung der Richterschaft eingeleitet. Rennert monierte aber, dass einzelne Länder stattdessen Beamte für einige Jahre zu "Richtern auf Zeit" machten. Das Richteramt müsse um der richterlichen Unabhängigkeit willen auf Lebenszeit verliehen werden; hiervon dürfe nur in seltenen und eng umgrenzten Ausnahmefällen – etwa zu Ausbildungszwecken – und jedenfalls nicht nach dem Satz "Not kennt kein Gebot" abgewichen werden.