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Einstellung in gehobenen Polizeidienst

AfD-Zugehörigkeit macht Mann Strich durch die Rechnung

Polizist in Uniform von hinten
Der Eintritt in den gehobenen Dienst bleibt dem Mann vorerst verwehrt. © Tobias Arhelger / Adobe Stock

Ein Mann bewirbt sich für ein Polizeistudium und erhält eine vorläufige Zusage. Dann erfährt das Land Berlin von seiner kommunalpolitischen Tätigkeit für die AfD Brandenburg und macht einen Rückzieher. Zu Recht, findet das VG Berlin.

Ein Mann war von 2011 bis Ende März 2026 als Polizeivollzugsbeamter im Land Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für die Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, das im April 2026 starten sollte. Im November 2025 sagte das Land ihm die Einstellung verläufig zu, worauf er sich aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen ließ – schließlich ging er davon aus, in das Beamtenverhältnis auf Widerruf des gehobenen Dienstes aufgenommen zu werden.

Doch im März 2026 hob das Land Berlin seine Einstellungszusage wieder auf. Es sei bekannt geworden, dass der Mann als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Gemeindevertretung tätig sei; man habe nun Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und legte einen Eilantrag ein. Darin gab er an, seine Fraktion sei nicht in überörtliche Parteistrukturen eingebunden und die Entwicklungen der AfD in Brandenburg habe er nicht gekannt. 

Begründete Zweifel an der Verfassungstreue

Das VG Berlin hat den Eilantrag nun zurückgewiesen wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes (Beschluss vom 11.06.2026 – VG/L 479/26). Dieser sei Mitglied der AfD und dabei in den brandenburgischen Landesverband eingegliedert, der seit 2025 vom Landesverfassungsschutz zu einer "gesichert rechtsextremen Bestrebung" hochgestuft worden sei. 

Der Mann sei noch 2024 bei der Kommunalwahl angetreten und anschließend Fraktionsvorsitzender in der Gemeindevertretung geworden. Damals sei die AfD bereits ein rechtsextremer Verdachtsfall gewesen. Für das VG Berlin zeigt das, dass er sich inhaltlich mit den Zielen der AfD Brandenburg identifiziert. 

Auch habe der Mann sich nicht glaubhaft aus eigener Überzeugung von seiner Partei distanziert. Erst mit der Aufhebung seiner Einstellungszusage sei er von seinem Amt zurückgetreten. Seinen Rücktritt habe er mit der Einstufung der AfD Brandenburg als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" begründet. Diese sei aber bereits ein Jahr zuvor erfolgt, was dem Mann auch bekannt gewesen sein dürfte.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.