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Erste promovierte Juristin Deutschlands

Als "höhere Tochter" langweilte sie sich nur

Auf einem schwarz-weiß-Foto aus dem Jahr 1899 sitzt eine Frau in langem Kleid und mit kurzen Haaren an einem Schreibtisch, auf dem viele Dokumente liegen und Bilder stehen. Im Zimmer sind ein volles Bücherregal, viele Bilder an der Wand und einige Statuetten zu sehen. Auf dem Parkettboden schläft auf einem Lammfell ein Hund.
Anita Augspurg im Jahr 1899 in ihrem Münchner Haus. © SZ Photo | Scherl

Anita Augspurg hat Emanzipationsgeschichte geschrieben. Zum Verfassungstag am 23. Mai wird nun die Berliner Kluckstraße nach ihr benannt. Sebastian Felz erinnert an die erste deutsche Doktorin der Rechtswissenschaften und ihr bemerkenswertes Leben.

Ihr Leben hätte für ein Dutzend Leben gereicht. Anita Augspurg war "höhere Tochter", Schauspielerin, eine der ersten professionellen Fotografinnen Deutschlands, erste deutsche Jurastudentin mit Promotion, Herausgeberin von Zeitschriften, Kämpferin für Frauenbildung, Frauenrechte und das Frauenstimmrecht und Pazifistin, schließlich Exilantin in den dunklen Jahren des Nationalsozialismus. 

Ihr Kurzhaarschnitt, ihre Berufstätigkeit, ihr gesellschaftliches Leben, ihr politisches Engagement, ihre Beziehung zu einer Frau, ihre Kleider, ihr Tabakkonsum, das Reiten im "Herrensitz" – kurz: ihr unkonventioneller Lebensstil – erregten Aufsehen. Noch mit über 70 Jahren machte sie 1928 einen Autoführerschein und bereiste Deutschland im eigenen Automobil.

Über das Berliner Lehrerinnenseminar in München zur gefeierten Fotografin

Anita Augspurg wurde 1857 in Verden an der Aller geboren. Sie entstammte einer liberalen Gelehrtenfamilie; ihr Vater war Obergerichtsanwalt am königlich-hannoverschen Obergericht in Verden. Dennoch sollte ihr Bildungsweg nach der höheren Mädchenschule in der Sackgasse einer arrangierten Ehe enden. Nach Abschluss der Schulzeit verbrachte sie "fünf bittere Jahre" des "Höhere-Töchter-Daseins". Die langweiligen Hilfsarbeiten in der väterlichen Kanzlei interessierten sie nicht. Sie ging daher 1878 – gerade volljährig geworden – nach Berlin und besuchte ein privates Lehrerinnenseminar. Dies war die einzige gesellschaftlich akzeptierte, anspruchsvollere Ausbildungsmöglichkeit für bürgerliche Frauen. Nach dem Examen und durch eine Erbschaft finanziell unabhängig, widmete sie sich dem Schauspiel. 1884 beschloss sie, "anstatt die verklungenen Ereignisse der Geschichte in Bühnendarstellungen zu mimen", von nun an mitzuwirken am "sich vollziehenden Wandel der Dinge in Staat und Gesellschaft". 

1887 zog Augspurg nach München ("vorurteilsfreieste Stadt" Deutschlands) und eröffnete nach einer Ausbildung zur Fotografin ein künstlerisch und kommerziell erfolgreiches Fotostudio – das erste, das von Frauen geführt wurde. Ihre Geschäftspartnerin, die Fotografin Sophia Goudstikker, und Anita Augspurg waren eine Sensation. In ihren gesellschaftlichen Salon kamen sogar Thomas Mann und Rainer Maria Rilke. In die Münchner Zeit fällt auch der Beginn ihres Engagements für Frauenrechte. Dabei strebte sie zunächst die Verbesserung der Bildungschancen für Frauen an. Ihr Frauenbildungsverein "Reform" gründete 1893 in Karlsruhe das erste private Mädchengymnasium.

Nach der Promotion folgte der Kampf gegen das deutsche Familienrecht

Im selben Jahr zog Augspurg nach Zürich, wo Frauen bereits zum Universitätsstudium zugelassen waren – ein Schritt, der in Deutschland noch nicht möglich war. Sie studierte Rechtswissenschaften und wurde 1897 sogar als erste deutsche Juristin promoviert. Erst ab 1900 (in Baden), 1903 (in Bayern) und 1908 in Preußen öffneten sich die Universitäten des Deutschen Reiches für Frauen. Doch die Studentinnen der Rechtswissenschaften blieben von den Staatsexamina ausgeschlossen. Das Studium konnte ausschließlich mit einer Promotion beendet werden. Es sollte bis zum Sommer 1922 dauern bis ein "Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege" diesen Missstand beseitigte. "Über die Entstehung und Praxis der Volksvertretung in England", so lautete schließlich der Titel der Dissertation von Anita Augspurg, mit der sie 1897 in Zürich promoviert wurde. Der Blick auf das Studium blieb kritisch: "Himmiherrgottsacra, mein Jus ist ohne alles jus".

In diese Zeit fielen auch die gesetzgeberischen Bestrebungen für ein gesamtdeutsches bürgerliches Gesetzbuch, das heutige BGB, das zur damaligen Jahrhundertwende in Kraft trat. Augspurg engagierte sich in einer breit angelegten Kampagne gegen das darin geplante Familienrecht, denn dieses sah unter anderem vor, Ehefrauen das Recht an dem von ihnen in die Ehe eingebrachten Vermögen zu nehmen, ebenso wie die Entscheidungsbefugnis bei Fragen der Kindererziehung. Die im Familienrecht formulierten Gesetze normierten "nur das Maß von Unrecht, das man, ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten, seiner Ehefrau zufügen darf". Unter solchen Gesetzen komme die Ehe für eine Frau einem "bürgerlichen Selbstmord" gleich, erklärte Augspurg damals. Sie wendete sich u. a. auch dagegen, dass die Frau von der Bestellung zur Vormundschaft ausgeschlossen werden sollte und der Mann seine Einwilligung zu jedem von ihr vorgenommenen Rechtsgeschäft geben musste. Auch das Recht der unehelichen Kinder bevorteile die Männer, die mit ihren Kindern als nicht verwandt galten.

"Noch so eine Niederlage und wir haben gesiegt!"

Es gelte der Rechtssatz, insistierte Augspurg, dass "ein gesetzlich erworbener Status" nicht wieder verloren werden könne, es sei denn durch "Gebrechen oder Verschulden" und "obwohl die Ehe kein Gebrechen oder kein Verbrechen" sei, werde "die Frau mit ihrer Eingehung vom Stand der Handlungsfähigkeit in den der Nichthandlungsfähigkeit zurückgestoßen". Im Strafrecht hingegen, witzelte Augspurg, sei die Frau dem Mann gleichgestellt, sei "imstande, unter Rechtskonsequenzen Diebstahl, Betrug, Mord zu begehen; und die lukrativen Erwerbungen aus diesen Delikten: Gefängnis, Zuchthaus, Schafott, fallen merkwürdigerweise auch bei den Verheirateten nicht an den Mann. Wenn die Frau mit einer gefälschten Unterschrift das Recht auf Kerker und Zuchthaus erwirbt, soll ihre ehrliche Unterschrift auch civilrechtliche Konsequenzen haben".

Diese Kritik trug sie auch in die breite Öffentlichkeit. Sie erreichte, dass der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF), eine Art Dachverband, ihr Anliegen unterstützte. Ihr Aufruf wurde über 6.000-mal gedruckt. Augspurg reiste im Frühsommer 1896 durch das Deutsche Reich, um allerorten Frauen zu mobilisieren. In ihren Versammlungen attackierte sie vorrangig das geplante eheliche Güterrecht, das den Nutzen am Vermögen, das eine Frau in die Ehe einbrachte, allein dem Mann zuschrieb. Kurz vor der entscheidenden zweiten Lesung des BGB im Reichstag im Juni 1896 wurden nochmals 18.000 Unterschriften für Augspurgs Aufruf gesammelt und Versammlungen organisiert. Die Presse sprach irritiert von einem "Frauenlandsturm", der mit einer Abschlusskundgebung in Berlin endete, die von 3.000 Frauen besucht wurde. Auch wenn das Güterrecht des BGB unverändert den Reichstag passierte, gab sich Augspurg anschließend unverzagt: "Noch so eine Niederlage und wir haben gesiegt!"

Eine Pionierin der Öffentlichkeitsarbeit: Inszenierter Rechtsbruch als Rechtskritik

Auf einem Frauenkongress im September 1896 in Berlin lernte Augspurg die zehn Jahre jüngere Lida Gustava Heymann kennen, die ihre Lebenspartnerin werden sollte. Gemeinsam mit ihr begann Augspurg nun auch, sich in der Internationalen Abolitionistischen Bewegung zu engagieren, die sich für die Abschaffung der staatlichen Reglementierung der Prostitution einsetzte. Im Kaiserreich sanktionierte § 361 Nr. 6 RStGB "eine Weibsperson", welche "gewerbsmäßig Unzucht" betrieb. Die Polizei des Kaiserreichs nutzte diese Norm auch, um angebliche Prostituierte festzunehmen, zwangsweise gynäkologisch zu untersuchen und dann der Sittenpolizei zu unterstellen. 

Im November 1902 eskalierte Augspurg eine Begegnung mit einem Polizisten in Weimar, dem ihr "eigentümliches Gebaren" aufgefallen war. Er hatte sie angehalten und Fragen zur Person gestellt. Unklar ist, ob der Schutzmann sie für eine Prostituierte oder vielmehr für einen entflohenen Häftling in Frauenkleidern hielt. Augspurg nutzte das fragwürdige Verhalten des Polizisten für eine öffentliche Diskussion, in dem sie den Vorfall der Presse zuspielte. Sie wollte das polizeiliche Handeln aufgrund § 361 Nr. 6 RStGB zur Diskussion zu stellen. Ausgehend von diesem Fall nahm der freisinnige Abgeordnete Ernst Müller-Meiningen, mit dem sich Augspurg getroffen hatte, das Thema im Reichstag auf und prangerte verschiedene "polizeiliche Missgriffe" an. Auch wenn es in diesem Fall zu keiner Rechtsänderung kam, war Augspurg ein erfolgreiches Agenda Setting gelungen.

Frauenwahlrecht, Pazifismus, Antifaschismus und schließlich Exil

1901 fand Augspurg eine Lücke im Hamburger Vereinsrecht, denn dort waren Frauen nicht von der Vereinsgründung ausgeschlossen – anders als in den anderen Vereinsgesetzen der deutschen Länder. Also gründete sie mit ihrer Partnerin Heymann den ersten deutschen Frauenstimmrechtsverein. Die Forderungen waren weitreichend. Es ging nicht um weniger als das allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen. Vor dem Hintergrund des preußischen Dreiklassenwahlrechts, das das Gewicht der Stimme an die Größe des Geldbeutels koppelte, stellte dies eine revolutionäre Forderung dar. In einigen Schriften ("Die sexuelle Frage" oder "Reformgedanken zur sexuellen Moral") verwendete sie die Begrifflichkeiten "Degeneration" oder "Rassenhygiene", allerdings nie in abwertender Weise gegenüber Menschengruppen, sondern vielmehr aus feministischer Perspektive, um kritisch die männlichen Machtstrukturen der deutschen Gesellschaft aufzuzeigen.

Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges konzentrierten sich Augspurg und Heymann auf pazifistische Aktivitäten. Sie initiierten die Internationale Frauenfriedenskonferenz 1915 in Den Haag und beteiligten sich an der Gründung der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF). Damit standen sie auch innerhalb der Frauenbewegung auf abseitigen Posten. Augspurg war Vertreterin der Frauenbewegung in der bayerischen Räteregierung 1918 und bewarb sich – letztlich erfolglos – auf der Liste der USPD für ein Mandat im bayerischen Landtag. 1919 gründete sie mit Heymann die Zeitschrift "Frau im Staat". Die Zeitschrift war ein Forum für pazifistische, feministische und demokratische Positionen. Schon 1923 warnte sie nach dem erfolglosen "Bierkellerputsch" vor Hitler und forderte seine Ausweisung. 1933 ging sie ins schweizerische Exil. Die Nazis zogen ihr Vermögen ein. Anita Augspurg starb 1943 in Zürich.

Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2026, wird die Kluckstraße in Anita-Augspurg-Straße umbenannt. Dann erinnert ein Straßenschild in Berlin-Tiergarten-Süd an die vielen Leben von Anita Augspurg – und ihre Rechtskämpfe.