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Schweiz

Whistleblower Elmer wegen Urkundenfälschung und Drohung zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt

Vollzeit mit der Brechstange?

Das Zürcher Obergericht hat den 60-jährigen Whistleblower Rudolf Elmer am 23.08.2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Allerdings wurde er nicht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt, sondern wegen Urkundenfälschung und Drohung, nachdem er seinem früheren Arbeitgeber, der Bank Julius Bär, nach seiner Entlassung unter anderem Drohmails geschrieben hatte.

Keine Verurteilung wegen Verletzung von Bankgeheimnissen

Beim Hauptvorwurf der Verletzung von Bankgeheimnissen durch illegale Weitergabe von Bankdaten sprach das Gericht Elmer in einzelnen Anklagepunkten frei und stellte zugleich bei anderen das Verfahren ein. Zudem wies es die Forderung nach einem Berufsverbot zurück, so dass er weiter als Vermögensverwalter arbeiten darf. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.

Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verlangt. Zuvor hatte das Bezirksgericht Zürich Elmer im Januar 2015 noch für schuldig befunden, 2008 geheime Bankdaten an die Enthüllungsplattform Wikileaks übergeben zu haben. Allerdings war auch diese untergeordnete Instanz der Forderung der Anklage nach dreieinhalb Jahren Haft nicht gefolgt. Elmer soll als Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman-Inseln bis zu seiner Entlassung 2002 interne Kundendaten gesammelt haben.