Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
VW-Dieselskandal

OLG Stuttgart legt Streit um Schadensersatz für Porsche-SE-Anleger auf Eis

Ein Etappenziel ist erreicht

Im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal liegt ein Streit um möglichen Schadensersatz für Anleger der VW-Dachgesellschaft Porsche SE wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten erst einmal auf Eis. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 29.10.2019 zwei Berufungsverfahren ausgesetzt, um zunächst den Ausgang der Musterverfahren in Braunschweig und Stuttgart abzuwarten (Az.: 1 U 204/18 und 1 U 205/18).

LG sprach Investmentfonds Schadensersatz zu

In den Musterverfahren wird derzeit geklärt, ob der VW-Konzern und die Holding Porsche SE (PSE) ihre Aktionäre zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert haben. Die PSE war vor rund einem Jahr vom Landgericht Stuttgart dazu verurteilt worden, zwei Investmentfonds zusammen rund 47 Millionen Euro zu zahlen (Az.: 22 O 101/16, WM 2019, 463, 22 O 348/16). Das Unternehmen ging in Berufung, weil es die Klagen für unbegründet hält. Die Kläger legten ebenfalls Rechtsmittel ein, weil sie mehr Geld wollen.