Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

VGH München weist Klagen gegen Verbot der Vereinigung "Freies Netz Süd" ab

Produkthaftung 2026

Die als rechtsextremistisch angesehene Vereinigung "Freies Netz Süd" bleibt verboten. Mit Urteil vom 20.10.2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die gegen die Verbotsverfügung gerichteten Klagen von 41 Personen aus dem Umfeld des "Freien Netzes Süd" abgewiesen. Das Gericht betonte, bei Klageerhebung der betroffenen Vereinigung selbst sei die Verbotsentscheidung in einem weiteren Umfang der gerichtlichen Kontrolle zugänglich als bei Klagen von Mitgliedern oder sonstigen Einzelpersonen (Az.: 4 A 14.1787).

Kläger halten Verbot wegen fehlender Vereinsstruktur für rechtswidrig

Mit Bescheid vom 02.07.2014 hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Organisation als Ersatzorganisation der bereits 2003 verbotenen Vereinigung "Fränkische Aktionsfront" verboten und aufgelöst. Die Kläger hatten unter anderem vorgetragen, das "Freie Netz Süd" sei eine bloße Internetplattform gewesen, die mangels fester Vereinsstruktur nicht habe verboten werden dürfen. Auch hätten sich die Aktivitäten des "Freien Netzes Süd" nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.

Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verbotsentscheidung

Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am 13.10.2015 klargestellt, dass die Rechtmäßigkeit der Verbotsentscheidung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann umfassend zu überprüfen sei, wenn der betroffene Verein durch seine Organe selbst Klage erhebe. Bei Klagen von Mitgliedern oder sonstigen Einzelpersonen werde hingegen nur geprüft, ob zum Zeitpunkt des Verbots ein Verein existiert habe oder nicht. Eine Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen.