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VGH München

Stadt München soll für Luxus-Kita zahlen

Rentenrebellen

Die Stadt München muss aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wohl die Kosten für eine Luxus-Kita übernehmen. Die klagende Familie habe sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1.380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, "weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist", sagte der Vorsitzende Richter Karl-Georg Mayer am 21.07.2016 in der Außenstelle des Gerichtshofes in Ansbach.

Gericht spricht von Musterverfahren

Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung für drei Monate zahlen. Das Gericht spricht von einem Musterverfahren. Allein am VGH sind fünf weitere, ähnlich gelagerte Fälle anhängig. Der Platz in der Kita habe zwar Luxus-Angebote wie Kinder-Yoga und Tanzkurse umfasst, dafür könne die Familie aber nichts – sie habe ja keine Alternative gehabt. Der Richter nannte es "ein sogenanntes Friss-oder-stirb-Angebot". Ein abschließendes Urteil formulierte er damit zwar noch nicht, das soll den Prozessparteien Anfang der kommenden Woche zugestellt werden. Er ließ aber keinen Zweifel daran, wie es ausfallen wird.

Angebotene Plätze bei Tagesmüttern keine Alternative

Die Stadt sei ihrer gesetzlich verankerten Pflicht, einen zumutbaren Krippenplatz zu beschaffen, nicht nachgekommen. Die insgesamt sechs angebotenen Plätze bei Tagesmüttern seien entweder zeitlich zu begrenzt oder mit einer Entfernung von 30 Minuten mit der U-Bahn zu weit entfernt gewesen.

Anspruch für Zeitraum von April bis Juni

Die Familie war Ende 2013 von Köln nach München gezogen und hatte sich im September 2013 um einen Krippenplatz für den kleinen Sohn zum 01.04.2014 beworben. "Da hätten sie bereits einen Platz reservieren müssen", sagte der Richter an die Adresse der Stadt. Das Kind befand sich bis Ende August 2014 in der teuren Kita, für den 01.07. bot die Stadt einen Platz in einer Übergangsgruppe an, den die Familie aber nicht annahm. Für die Monate von April bis Juni soll die Stadt aus Sicht des Senates zahlen.

Stadt will gegen Urteil vorgehen

Die Anwältin der Familie, Ingrid Hannemann-Heiter, begrüßte das Urteil – ganz anders als die Stadt München, die befürchtet, dass nun auch Forderungen anderer Familien auf sie zukommen könnten. Der Gerichtshof will die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulassen, die Stadt kündigte an, Rechtsmittel gegen das bevorstehende Urteil einzulegen.

165.000 Betreuungsplätze fehlen

Das Statistische Bundesamt vermeldete am 21.07.2016 einen Rekord: Mit 721.000 Jungen und Mädchen gingen im März 2016 so viele Kleinkinder in eine Kita wie niemals zuvor. Nach einer Schätzung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) fehlen bundesweit rund 165.000 Betreuungsplätze.