Stadt Offenbach am Main scheitert mit Klage gegen Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen

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Stadt Offenbach am Main scheitert mit Klage gegen Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen. beck-aktuell, 10.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190971)
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat die Klage der Stadt Offenbach am Main gegen die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Das Land Hessen habe vor seiner planergänzenden Entscheidung zur Anpassung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 (BeckRS 2012, 55664) keine neue Abwägung unter Berücksichtigung aktueller Lärmbelastungen vornehmen müssen. Die Entscheidung des BVerwG, das 133 Flüge in den Nachtrandstunden ausdrücklich gebilligt habe, sei bindend (Urteil vom 09.07.2015, Az.: 9 C 1493/12.T).
BVerwG verlangte neue Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht (BeckRS 2012, 55664) hatte das Land Hessen 2012 in mehreren Musterverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, insbesondere zum Bau der neuen Nordwestlandebahn, verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Mediationsnacht zwischen 23.00 und 05.00 Uhr neu zu entscheiden. Das Land wurde auch verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in den Nachtrandstunden (22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr) neu zu entscheiden, falls es ihre Zahl auf mehr als – auf das Kalenderjahr bezogen – durchschnittlich 133 planmäßige Flüge pro Nacht erhöhen will.
Stadt: Ministerium hätte unter Berücksichtigung aktueller Lärmbelastungen neu abwägen müssen
Nach Abschluss der Musterverfahren änderte Hessen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau vom 18.12.2007 mehrfach, unter anderem durch eine als „Planklarstellung“ bezeichnete Entscheidung vom 29.05.2012 zur Anpassung der Flugbeschränkungen zur Nachtzeit an die BVerwG-Urteile. Gegen diesen „planklarstellenden“ Bescheid klagte die Stadt Offenbach. Sie hielt den Bescheid für rechtswidrig, weil das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung keine neue Abwägungsentscheidung auf der Grundlage neuer und aktueller Tatsachenfeststellungen getroffen habe. Es hätte aber berücksichtigt werden müssen, dass sich die Lärmimmissionen im Offenbacher Stadtgebiet nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn als wesentlich höher erwiesen hätten als im Planfeststellungbeschluss aus dem Jahr 2007 prognostiziert und zugrunde gelegt worden sei.
VGH: Entscheidung des BVerwG bindend – Keine erneute Abwägungsentscheidung erforderlich
Der VGH hat die Klage abgewiesen. Das BVerwG habe ein Kontingent von 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden ausdrücklich gebilligt. Diese rechtskräftige Entscheidung sei für die Beteiligten bindend. Eine erneute Abwägungsentscheidung des beklagten Landes unter Berücksichtigung der aktuellen Lärmbelastungen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn darüber hinaus planmäßige Flüge in der Mediationsnacht oder mehr als 133 planmäßige Flüge in den Nachtrandstunden zugelassen worden wären. Dies sei bei der von der Stadt Offenbach am Main angegriffenen planergänzenden Entscheidung von 29.05.2012 jedoch nicht der Fall.
- Redaktion beck-aktuell
- VGH Kassel
- Urteil vom 09.07.2015
- 9 C 1493/12.T
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Stadt Offenbach am Main scheitert mit Klage gegen Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen. beck-aktuell, 10.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190971)



