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VG München weist Klage von Unitymedia gegen Bayerischen Rundfunk ab

Ein Etappenziel ist erreicht

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat in einem Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk vorerst eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht München wies am 08.05.2015 die Klage von Unitymedia NRW, Unitymedia Hessen und Kabel BW, die inzwischen einheitlich unter Unitymedia firmieren, ab (Az.: M 17 K 13.1925). Dabei geht es um Entgelte für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Programme ins Kabelnetz. Das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen. Bundesweit laufen weitere Klagen gegen öffentlich-rechtliche Sender.

Grundsatzurteil des BGH für Zivilprozesse kommt Mitte Juni 2015

Seit der Einspeisungsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Kabelnetzbetreiber ausgelaufen ist, fließt kein Geld mehr für die Verbreitung der Programme. Die Netzbetreiber kämpfen seither auf dem Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg um die Bezahlung ihrer Dienstleistungen. Ein Grundsatzurteil wird der Bundesgerichtshof für die Zivilrechtsverfahren am 16.06.2015 sprechen.

Rechtsmitteleinlegung im Münchener Verfahren wahrscheinlich

Die Verwaltungsgerichtsprozesse quer durch die Republik dürften ebenfalls bis zur höchsten Instanz geführt werden. In München ist ein Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erwarten. Unitymedia mit Hauptsitz in Köln ist einer der führenden Kabelnetzbetreiber in Deutschland und eine Tochter von Liberty Global. Das Unternehmen erreicht in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg 12,7 Millionen Haushalte mit seinen Breitbandkabeldiensten.