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VG München

US-Deserteur Shepherd nicht als Flüchtling anzuerkennen

Revitalisierte VwGO

Der US-Deserteur Andre Lawrence Shepherd ist mit seiner Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass die Desertion des Klägers von den US-Streitkräften nicht das letzte Mittel dargestellt habe, um nicht an der Begehung von ihm befürchteter Kriegsverbrechen beteiligt zu werden (Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 16.11.2016, Az.: M 25 K 15.31291).

Shepherd hätte zunächst andere Auswege suchen müssen

Der Kläger habe sich trotz vorgetragener erheblicher und langjähriger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes der US-Streitkräfte im Irak bis zum April 2007 nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keine Versuche unternommen, etwa in eine andere Einheit versetzt zu werden oder auf anderem Weg seine Entlassung aus den Streitkräften zu bewirken. Zudem konnte der Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht plausibel glaubhaft machen, dass er bei seinem konkreten weiteren Einsatz im Irak mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit mit seiner Einheit in die Begehung von Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre.

Gericht musste nicht über Einmarsch oder Kriegsverbrechen entscheiden

Das VG betont, es habe in dem Verfahren weder klären müssen, ob der Einmarsch der Koalitionstruppen im Jahr 2003 in den Irak völkerrechtswidrig war, noch, ob die Koalitionstruppen, insbesondere die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Kriegsverbrechen im Irak begangen haben. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragen.