VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen

Zitiervorschlag
VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen. beck-aktuell, 31.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178451)
Der Fernsehsender VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 31.03.2016 entschieden (Az.: 6 K 4476/14). Die beklagte Landesanstalt für Medien hatte zwei von VOX ausgestrahlte Trailer mit der Begründung beanstandet, in ihnen sei für Live-Tourneen von Martin Rütter geworben worden, ohne dies – wie im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben – als Werbung zu kennzeichnen.
Telefonnummer für "Tickets und Infos" in "Hundeprofi"-Sendungen eingeblendet
Die beanstandeten Trailer wurden 2013/2014 im Programm von VOX im Umfeld der von Martin Rütter moderierten Sendungen "Der V.I.P. Hundeprofi" und "Der Hundeprofi unterwegs" ausgestrahlt. Die circa 15-sekündigen Trailer zeigten unter anderem kurze Dialoge mit Martin Rütter. Eingeblendet war auch eine Telefonnummer für "Tickets und Infos". Die Beklagte beanstandete mit Entscheidung vom 17.07.2014 die mangelnde Kennzeichnung der Trailer als Werbung.
Auch VG Köln geht von kennzeichnungspflichtiger Werbung aus
Die für Medienrecht zuständige 6. Kammer des VG hat die dagegen gerichtete Klage des Senders VOX abgewiesen. Die Beklagte sei zu Recht davon ausgegangen, dass beide Trailer sich nicht auf kennzeichnungsfreie programmbegleitende Hinweise beschränkten, sondern in der gebotenen Gesamtwürdigung kennzeichnungspflichtige Werbung für die Tourneen von Martin Rütter seien. Dafür spreche die eingeblendete Hotline für Tickets und Infos. Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Trailer nicht innerhalb eines Werbeblocks ausgestrahlt worden seien. Für den durchschnittlichen Zuschauer sei der Werbeblock jeweils nach den Programmhinweisen auf weitere VOX-Sendungen und mit Einblendung des Senderlogos beendet gewesen. Die Klägerin könne sich auch nicht darauf berufen, Ausstrahlungen anderer Sender seien möglicherweise ebenfalls nicht hinreichend als Werbung gekennzeichnet worden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Köln
- Urteil vom 31.03.2016
- 6 K 4476/14
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VOX muss Trailer für Live-Tourneen des Hundeprofis Martin Rütter als Werbung kennzeichnen. beck-aktuell, 31.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178451)



