Datenschutzbeauftragter im Streit mit Facebook um Klarnamen-Pflicht vorerst erfolglos

Zitiervorschlag
Datenschutzbeauftragter im Streit mit Facebook um Klarnamen-Pflicht vorerst erfolglos. beck-aktuell, 04.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179701)
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Damit bleibt es zunächst dabei, dass Facebook die Führung des Facebook-Kontos unter Nutzung des wahren Namens (sogenannter Klarname) verlangen darf (Beschluss vom 03.03.2016, Az.: 15 E 4482/15).
Nutzerkonto wegen Verwendung eines Pseudonyms gesperrt
Nachdem Facebook ein unter einem Pseudonym geführtes Konto einer Nutzerin gesperrt hatte, hat der Datenschutzbeauftragte die Beschwerde der Facebook-Nutzerin zum Anlass genommen, Facebook zu verpflichten, der Betroffenen die Nutzung ihres Facebook-Kontos unter ihrem Pseudonym zu ermöglichen. Die Verpflichtung ist gegenüber der Facebook Ireland Limited ergangen, die der Hauptgeschäftssitz des Facebook-Konzerns außerhalb von Nordamerika ist. Diese hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten gewendet.
VG Hamburg: Deutsches Recht nicht anwendbar
Das VG hat entschieden, dass der Bescheid des Datenschutzbeauftragten einstweilen nicht vollzogen werden darf. Das deutsche Recht, auf welches der Datenschutzbeauftragte seine Verfügung gestützt hat und welches die Telemedienanbieter grundsätzlich verpflichtet, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, finde keine Anwendung. Es sei das Recht desjenigen Mitgliedstaates der Europäischen Union anzuwenden, mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei. Dies sei hinsichtlich der Klarnamenpflicht die Niederlassung Facebooks in Irland. Die deutsche Niederlassung sei überwiegend nur im Bereich der Werbung tätig.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Hamburg
- Beschluss vom 03.03.2016
- 15 E 4482/15
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Datenschutzbeauftragter im Streit mit Facebook um Klarnamen-Pflicht vorerst erfolglos. beck-aktuell, 04.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179701)



