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VG Düsseldorf

Arbeitsruhe bei Amazon in Rheinberg am vierten Adventssonntag

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Amazon darf am vierten Adventssonntag in seinem Logistikzentrum in Rheinberg keine Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Eilbeschluss vom 17.12.2015 entschieden (Az.: 15 L 4019/15). Der Amazon Fulfillment Germany GmbH steht hiergegen noch die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster offen.

Ver.di klagte gegen Erlaubnis durch Bezirksregierung Düsseldorf

Der Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventsonntag war Amazon durch die Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Der daraufhin von Amazon bei Gericht gestellte Eilantrag mit dem Ziel, von der Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf Gebrauch machen zu können, ist erfolglos geblieben.

VG: Öffentliches Interesse an Erhalt der Sonntagsruhe überwiegt

Für das VG war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstünde, dass dieser das öffentliche Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Schutzes der Arbeitnehmer überwiegen könnte und damit von Amazon nicht hinzunehmen wäre.