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VG Berlin

Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

Produkthaftung 2026

Das gegen einen Internetanbieter ergangene Verbot, Buttersäure als Mittel gegen Maulwürfe oder Wühlmäuse anzubieten und zu vertreiben, ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller habe keine Genehmigung zum Vertrieb eines "Biozidprodukts". Gegen den Beschluss vom 16.07.2015 (Az.: VG 4 L 167.15) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Buttersäure als Mittel zur Maulwurfbekämpfung angeboten

Der Antragsteller vertreibt über einen Internet-Versandhandel Buttersäure in Gefäßen von bis zu 500 Milliliter Größe. Auf seiner Internetseite heißt es unter anderem, Buttersäure werde als Rohstoff für die Herstellung von Kunststoffen und Weichmachern eingesetzt. Gleichzeitig finden sich dort Kundenbewertungen, die sich zur Wirksamkeit von Buttersäure als Mittel zur Vertreibung von Maulwürfen und Wühlmäusen äußern. Ein Slogan erläutert, dass man „in 24 Stunden zum Erfolg“ kommen könne. Diesen Internetauftritt wertete der Antragsgegner als Bestätigung dafür, dass die Buttersäure ausschließlich zur unzulässigen privaten Maulwurfbekämpfung gekauft werde.

VG Berlin: Zulassung für Bereitstellung eines "Biozidprodukts" fehlt

Diese Einschätzung hat das VG bestätigt. Der Vertrieb der Buttersäure sei unzulässig, weil der Antragsteller ein sogenanntes Biozidprodukt dem Markt bereitstelle, ohne dass die dafür erforderliche Zulassung erteilt sei. Die angebotene Buttersäure sei zur Abschreckung unter anderem von Maulwürfen bestimmt. Dies ergebe sich aus der stofflichen Zusammensetzung des Präparats, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebs. Die angebotenen Packungsgrößen, die Gestaltung der Internetseite, die im Hintergrund eine Rasenfläche zeige, sowie der verwendete Slogan ergäben ausschließlich mit einer Verwendung als Schädlingsbekämpfungsmittel einen Sinn. Die veröffentlichten Kundenbewertungen weckten die Verbrauchererwartung, dass die vertriebene Buttersäure ein Maulwurfabwehrmittel darstelle.