Nacktkatzen ohne Tasthaare sind Qualzucht

Zitiervorschlag
Nacktkatzen ohne Tasthaare sind Qualzucht. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187521)
Die Zucht von Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare ist als Qualzucht anzusehen und verstößt daher gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Berufung gegen das Urteil vom 23.09.2015 (Az.: VG 24 K 202.14) zugelassen worden.
Streit um Kastrierung des Katers "Willi"
Die Klägerin hält und züchtet Canadian-Sphinx-Katzen. Diese sogenannten Nacktkatzen haben aufgrund einer Genveränderung keine funktionsfähigen Tasthaare. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn ihnen Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder diese untauglich sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Zur Vermeidung der Zucht kann die zuständige Behörde das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamts Spandau untersagte der Klägerin auf dieser Grundlage die Zucht und forderte sie auf, den von ihr gehaltenen Kater "Willi" kastrieren zu lassen. Hiergegen wandte sich die Klägerin ohne Erfolg.
Tasthaare für Katzen wichtiges Sinnesorgan
Das VG wies die Klage ab, nachdem es zuvor ein tierfachärztliches Gutachten eingeholt und den Gutachter in der mündlichen Verhandlung befragt hat. Nach dessen Ausführungen seien Tasthaare ein wichtiges Sinnesorgan, das der Orientierung und der Kommunikation der Katzen diene. Daher sei deren Fehlen als Schaden und Leiden anzusehen.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Urteil vom 23.09.2015
- VG 24 K 202.14
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Nacktkatzen ohne Tasthaare sind Qualzucht. beck-aktuell, 25.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187521)



