VG Berlin lehnt Minderung der Telekom-Beiträge in Postbeamtenversorgungskasse ab

Zitiervorschlag
VG Berlin lehnt Minderung der Telekom-Beiträge in Postbeamtenversorgungskasse ab. beck-aktuell, 05.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187041)
Die Deutsche Telekom AG hat keinen Anspruch auf Verringerung ihrer Beiträge zur Postbeamtenversorgungskasse. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 02.10.2015 entschieden (Az.: VG 4 K 86.13). Die Telekom sei durch die Beiträge nicht unzumutbar belastet. Die von ihr angeführte Gewinnminderung von über 5% im Vergleich zu den Geschäftsergebnissen ihrer Konkurrenten reiche hierfür nicht aus. Das Gericht hat aber wegen grundsätzlicher Bedeutung des Rechtsstreits die Berufung zugelassen und darauf hingewiesen, dass für die Zeit nach 2013 ein weiteres Verfahren bei ihm anhängig sei.
Telekom hält Belastung ihrer Wettbewerbsfähigkeit für unzumutbar
Die Klägerin begehrt gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eine Verminderung ihrer Leistungspflicht gegenüber der Postbeamtenversorgungskasse. In diese Kasse hat sie nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost und der daraus folgenden Übernahme eines Teils des Beamtenpersonalbestandes Beiträge für Versorgungs- und Beihilfeleistungen an pensionierte Postbeamte einzuzahlen. Nach dem Postpersonalrechtsgesetz kann die Leistungspflicht der Postunternehmen gegenüber der Postbeamtenversorgungskasse bis zu einer marktüblichen Belastung eines vergleichbaren Unternehmens vermindert werden, wenn das Unternehmen gegenüber dem Bund nachweist, dass die Zahlung unter Berücksichtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit eine unzumutbare Belastung bedeuten würde.
Antrag auf Verminderung der Leistungspflicht ohne Erfolg
Die Klägerin sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an. Sie will statt tatsächlich für die Kalenderjahre 2007 bis 2013 gezahlter Beiträge von 33% der Bezüge der noch bei ihr beschäftigten beziehungsweise beurlaubten Beamten eine Herabsetzung auf gut 11% erreichen. Bei dem streitigen Betrag geht es um rund drei Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium lehnte den Antrag der Klägerin auf Verminderung ihrer Leistungspflicht ab, weil sich aus der Beschäftigung von Beamten kein Kostennachteil für sie ergebe und die geleisteten Zahlungen ihr auch nicht unzumutbar gewesen seien.
VG Berlin: Gewinnverringerung um rund 5% nicht ausreichend
Das VG Berlin wies die Klage ab. Die streitigen Zahlungen seien für die Klägerin nicht unzumutbar. Dafür reiche es nicht aus, dass die Beschäftigung von Beamten bei ihr im Vergleich zu den Geschäftsergebnissen ihrer Konkurrenten zu einer Verringerung des Gewinns von über 5% führe. Unzumutbarkeit liege vielmehr erst dann vor, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin nicht mehr gegeben sei und sie so in ihrer Existenz gefährdet werden könne. Davon könne hier keine Rede sein. Die Klägerin habe vielmehr in der Vergangenheit wesentlich höhere Belastungen tragen müssen und können. Der altersbedingte Abbau der bei der Klägerin beschäftigten Beamten führe überdies künftig zu einer weiteren Reduzierung der Belastung.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Urteil vom 02.10.2015
- VG 4 K 86.13
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VG Berlin lehnt Minderung der Telekom-Beiträge in Postbeamtenversorgungskasse ab. beck-aktuell, 05.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187041)



