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VG Berlin

Bundestag muss Dokumente zu Parteispenden herausgeben

Vollzeit mit der Brechstange?

Kritiker der deutschen Parteienfinanzierung haben einen Etappensieg erzielt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Bundestag verpflichtet, interne Unterlagen zu Parteispenden und Rechenschaftsberichten der Parteien herauszugeben. Das geht aus einem am 08.02.2017 bekanntgewordenen Urteil hervor, über das der "Spiegel" berichtet hatte.

Ziel: Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung

Nach dem Urteil muss der Bundestag Zugang zu "Korrespondenzen, Vermerken, Dienstanweisungen oder sonstigen amtlichen Aufzeichnungen" gewähren. "Das Urteil bringt uns dem Ziel näher, die Parteienfinanzierung transparenter zu machen“, sagte Roman Ebener von der Organisation Abgeordnetenwatch dem "Spiegel“.

Rechenschaftsberichte geben wenig her

Die Rechenschaftsberichte würden nur einmal pro Jahr veröffentlicht und fassten die Einkünfte der Parteien lediglich grob zusammen. Sollte das Urteil von den nächsten Instanzen bestätigt werden, werde die Öffentlichkeit mehr über wirtschaftliche Verflechtungen und Abhängigkeiten der Parteien erfahren.