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VerfGH Thüringen

Antrag der AfD auf abstrakte Normenkontrolle zum Winterabschiebestopp 2014/2015 unzulässig

Rentenrebellen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der AfD auf eine abstrakte Normenkontrolle der Anordnung zum Winterabschiebestopp für ausreisepflichtige Ausländer aus bestimmten Staaten, die das Thüringer Innenministerium im Dezember 2014 getroffen hatte, als unzulässig abgelehnt (Urteil vom 13.04.2016, Az.: VerfGH 11/15).

Anordnung als bloße Verwaltungsvorschrift nicht per abstrakter Normenkontrolle überprüfbar

Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle entscheide der VerfGH über die Vereinbarkeit von "Landesrecht" mit der Thüringer Verfassung (Art. 80 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Verfassung). Hierunter fielen Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und gesetzesvertretende Parlamentsbeschlüsse. Die streitige Anordnung zum Winterabschiebestopp sei jedoch eine Verwaltungsvorschrift und damit bloßes "Innenrecht" der Verwaltung ohne unmittelbare Außenwirkung. Ob der Inhalt der Anordnung verfassungsgemäß ist, war daher nicht zu entscheiden, so der VerfGH.