Urheberrecht bei "Happy Birthday" ungültig

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Urheberrecht bei "Happy Birthday" ungültig. beck-aktuell, 24.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187576)
P { margin-bottom: 0.21cm; } Das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday to You" ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am 22.09.2015 (Ortszeit). Das Lied sei Allgemeingut, urteilte Richter George King.
Niederlage für Warner Music Group
Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Musikriesen Warner Music Group. Das Gericht urteilte, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitzen. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs.
Melodie seit Jahren Allgemeingut
Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet, doch nach Ansicht von Richter King galt dieses nur für die Melodie, nicht aber für den Text. Die Melodie ist seit Jahren Allgemeingut.
Schutz in Deutschland noch bis Ende 2016
"Nun ist `Happy Birthday` nach 80 Jahren endlich frei", sagte Klägeranwalt Randall Newmann nach dem Urteil. Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich "Good Morning to You". Der Geburtstagstext entstand später. Drei Dokumentarfilmer hatten 2013 die Klage eingebracht. In Deutschland ist "Happy Birthday to You" laut der Verwertungsgesellschaft Gema nur noch bis Ende 2016 geschützt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Urheberrecht bei "Happy Birthday" ungültig. beck-aktuell, 24.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187576)



