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Ungarn bestraft erstmals Flüchtling wegen Überquerens des Grenzzauns mit Landesverweis

Schüler entlasten Jugendrichter

Ein Strafgericht im ungarischen Szeged hat am 16.09.2015 zum ersten Mal einen Flüchtling verurteilt, weil er die Sperranlage an der Grenze zu Serbien überwunden hatte. Das Urteil lautete auf Landesverweis für ein Jahr mit sofortiger Wirkung. Der Iraker aus Bagdad gab am 16.09.2015 an, nicht gewusst zu haben, dass das Übersteigen des Zauns ein Verbrechen sei, berichtete die Internet-Zeitung "index.hu". Das Urteil ist rechtskräftig, weil der Mann auf Berufung verzichtete, ebenso auf die Aushändigung des Urteils in arabischer Sprache.

Richter: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Das Überqueren oder Beschädigen des 175 Kilometer langen Grenzzauns ist in Ungarn seit dem 15.09.2015 eine Straftat. Wer es versucht, kann zu drei bis fünf Jahren Gefängnis verurteilt oder des Landes verwiesen werden. Haftstrafen sind aber in keinem Fall im Land zu verbüßen, der Verurteilte wird in diesem Fall umgehend aus Ungarn abgeschoben. Im konkreten Fall belehrte der Richter den Angeklagten, dass "Unwissenheit nicht vor Strafe schütze."