Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht

Zitiervorschlag
Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. beck-aktuell, 19.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175946)
Der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie, Michael Sanderling, ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vor dem Sozialgericht Dresden in der Verhandlung am 17.05.2016 anerkannt (Az.: S 47 KR 789/12).
SG: Chefdirigent übt selbstständige Tätigkeit aus
Klägerin war die Landeshauptstadt Dresden. Sie hatte gegen den Bescheid der Rentenversicherung geklagt. Das Gericht befragte den Chefdirigenten ausführlich zur Ausgestaltung seines Dienstvertrages. Dieser legte dar, dass er in seinen künstlerischen Entscheidungen frei sei. In einem Rahmenvertrag seien 20 Konzerte mit der Dresdner Philharmonie pro Spielzeit vereinbart. Die einzelnen Konzerte würden jeweils separat festgelegt. Nach gerichtlichem Hinweis, dass sich die Tätigkeit von Sanderling für die Landeshauptstadt Dresden als selbstständige Tätigkeit darstelle, hat der Vertreter der Rentenversicherung ein Anerkenntnis abgegeben. Das Gericht hat den mit der Klage angefochtenen Bescheid daraufhin aufgehoben.
- Redaktion beck-aktuell
- SG Dresden
- Beschluss vom 17.05.2016
- S 47 KR 789/12
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Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. beck-aktuell, 19.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175946)



