Schweizer Bundesverwaltungsgericht hält Millionenbuße für BMW aufrecht

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Schweizer Bundesverwaltungsgericht hält Millionenbuße für BMW aufrecht. beck-aktuell, 04.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183866)
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Millionenbuße für den Autohersteller BMW wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht bestätigt. Eine Beschwerde von BMW sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht in St. Gallen am 04.12.2015 mit. Es stärkte damit der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) den Rücken. Sie hatte BMW 2012 eine Buße von 156 Millionen Franken (heute 144 Mio Euro) auferlegt.
Einschränkungen gegenüber Kunden aus Nicht-EWR-Ländern als Verstoß gegen Kartellrecht
Die Weko hatte damit auf Klagen Schweizer Konsumenten reagiert, dass BMW-Händler außerhalb der Schweiz ihnen keine Fahrzeuge verkaufen dürfen. Dies sei unter Hinweis auf eine Vertragsklausel verwehrt worden, die es BMW-Händlern verbiete, Exporte in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu tätigen, dem die Schweiz nicht angehört. Das Gericht stufte dies als unerlaubte Gebietsabrede im Sinn des Kartellgesetzes ein. Das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.
Schweizer Kunden würden wegen des starken Frankens lieber außerhalb der Schweiz kaufen
Hintergrund ist der Wunsch Schweizer Kunden, von der Stärke des Franken gegenüber dem Euro zu profitieren und Neuwagen im Ausland statt in der Schweiz zu erwerben. Zwischen 2010 und 2011 kosteten Autos laut Weko in der Eurozone bis zu 25% weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten Kunden 7.000 bis 42.000 Franken sparen können, was durch die Exportverbotsklausel verhindert worden sei.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Schweizer Bundesverwaltungsgericht hält Millionenbuße für BMW aufrecht. beck-aktuell, 04.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183866)



