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OVG Weimar

Keine Übernahme von Schülerbeförderungskosten wegen Besuches des bilingualen Zuges eines Gymnasiums

Vollzeit mit der Brechstange?

Das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz verpflichtet den Schulträger grundsätzlich nicht, die Beförderungskosten für den Schulweg zu einer entfernteren Schule zu übernehmen, nur weil die Schule einen bestimmten schulischen Schwerpunkt oder ein besonderes schulisches Profil anbietet (hier: Möglichkeit zum Erwerb des französischen Baccalauréat). Dies hat das Oberverwaltungsgericht Weimar mit Beschluss vom 03.08.2016 entschieden (Az.: 1 ZKO 288/16).

Erwerb des französischen Baccalauréat angestrebt

Die Klägerin, die in einem Weimarer Ortsteil wohnt, begehrte von der Stadt Weimar die Übernahme von Schülerbeförderungskosten für ihren Sohn, der den bilingualen Zug des Staatlichen Humboldt-Gymnasiums in Weimar besucht, um dort neben dem deutschen Abitur das französische Baccalauréat (sogenanntes AbiBac) zu erwerben. Die Stadt Weimar lehnte die Übernahme der Kosten ab. Das Humboldt-Gymnasium sei nicht das der Familienwohnung nächstgelegene aufnahmefähige Gymnasium und für das nächstgelegene Gymnasium wären Beförderungskosten nicht zu erstatten, weil der Schulweg dorthin kürzer als drei Kilometer sei. Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass das Humboldt- Gymnasium die nächstgelegene aufnahmefähige Schule für ihren Sohn sei, weil allein dort ein bilingualer Zug angeboten werde und er in Weimar nur an diesem Gymnasium den französischen Abschluss erwerben könne. Nach erfolglosem Widerspruch und erfolgloser Klage vor dem VG beantragte die Zulassung der Berufung.

OVG: Nur angestrebter deutscher Schulabschluss maßgeblich für Kostenübernahme

Der Antrag blieb ohne Erfolg. Eine für die Schüler beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten kostenfreie Schülerbeförderung finde nach der Änderung des § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz im Jahre 2007 regelmäßig nur statt, wenn das Kind zum nächstgelegenen Gymnasium einen Schulweg von mindestens drei Kilometern habe oder der Besuch des örtlich nächstgelegenen Gymnasiums aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei. Zwar sei es zutreffend, dass das AbiBac in Weimar nur nach dem Besuch des bilingualen Zuges des Humboldt-Gymnasiums erworben werden könne, das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz knüpfe die Beförderungs- und Erstattungspflicht aber nicht an den französischen, sondern allein an den angestrebten deutschen Schulabschluss an.