Potsdamer Übernachtungsteuersatzung ist rechtens

Zitiervorschlag
Potsdamer Übernachtungsteuersatzung ist rechtens. beck-aktuell, 30.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187256)
Ein ortsansässiges Hotel ist mit seinem Normenkontrollantrag gegen die Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die Satzung für rechtmäßig. Der privat veranlasste Übernachtungsaufwand signalisiere die steuerliche Leistungsfähigkeit der Gäste und dürfe deshalb besteuert werden. Auch sei es zulässig, die Steuer nicht direkt bei den Übernachtungsgästen, sondern indirekt über die Beherbergungsbetriebe zu erheben. Der damit verbundene Aufwand sei für die Betriebe zumutbar, so das Gericht (Urteil vom 29.09.2015, Az.: OVG 9 A 7.14). Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen kann das unterlegene Hotel Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
Hintergrund
Die Stadt Potsdam erhebt auf der Grundlage ihrer Übernachtungsteuersatzung vom 29.07.2014 seit dem 01.10.2014 eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet, die rein privat veranlasst sind. Die Übernachtungsteuer beträgt 5% des Übernachtungspreises. Sie wird als indirekte Steuer bei den Beherbergungsbetrieben erhoben. Diese können die Steuer preislich auf die Gäste abwälzen. Will ein Gast geltend machen, nicht rein privat, sondern beruflich zu reisen, hat er dies in geeigneter Form glaubhaft zu machen; der Beherbergungsbetrieb reicht den entsprechenden Nachweis an die Stadt weiter und muss insoweit keine Steuer abführen.
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Berlin-Brandenburg
- Urteil vom 29.09.2015
- OVG 9 A 7.14
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Potsdamer Übernachtungsteuersatzung ist rechtens. beck-aktuell, 30.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187256)



