Verwirkung des Widerrufsrechts bei beendetem Verbraucherdarlehensvertrag trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich

Zitiervorschlag
Verwirkung des Widerrufsrechts bei beendetem Verbraucherdarlehensvertrag trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich. beck-aktuell, 17.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168866)
Auch im Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Widerrufsrecht gegen einen beendeten Verbraucherdarlehensvertrag wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ausgeschlossen, insbesondere verwirkt sein. Wie die Kanzlei Lauprecht Rechtsanwälte Notare am 13.10.2016 mitteilte, geht dies aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, in dem die Klage eines Verbrauchers gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Beendigung des Darlehensvertrages zurückgewiesen wurde (Urteil vom 06.10.2016, Az.: 5 U 72/16). Der 2006 geschlossene Darlehensvertrag war 2014 widerrufen worden.
Ende 2006 abgeschlossener Darlehensvertrag im April 2014 widerrufen
Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei, die die Sparkasse in dem Prozess vertreten hat, hatte der Darlehensnehmer im November 2006 einen Darlehensvertrag mit der Beklagten abgeschlossen und am 28.04.2014 wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen. Zuvor hatte der Darlehensnehmer den Verbraucherdarlehensvertrag im März 2013 gekündigt und bis September 2013 den von der Sparkasse geforderten Ablösebetrag inklusive einer Vorfälligkeitsentschädigung vorbehaltlos gezahlt.
OLG Schleswig: Widerrufsrecht ist verwirkt
Die für das Zeitmoment maßgebliche Frist beginne mit dem Zustandekommen des Verbrauchervertrags zu laufen (vgl. BGH, ZIP 2016, 1819), erläutert die Kanzlei die Erwägungen des Urteils. Gerade bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen könne das Vertrauen der Unternehmerin auf ein Unterbleiben des Widerrufs schutzwürdig und das Umstandsmoment erfüllt sein. Löse der Verbraucher ein Verbraucherdarlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ab, sei das Umstandsmoment nach Auffassung des OLG Schleswig regelmäßig – im Sinne einer tatsächlichen Vermutung – zu bejahen. Für die Annahme einer tatsächlichen Vermutung müsse allerdings hinzukommen, dass nach der Ablösung des Darlehens (erneut) eine gewisse Zeit – etwa sechs Monate – verstreiche.
OLG Schleswig lässt Revision zu
Nach Angaben der Kanzlei hat das OLG die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Denn der vom OLG aufgestellte Rechtssatz, das Umstandsmoment sei bei Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Zahlung regelmäßig erfüllt, sei höchstrichterlich nicht geklärt.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Schleswig
- Urteil vom 06.10.2016
- 5 U 72/16
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