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OLG Nürnberg

Werbung mit auf Kundenerfahrungen basierenden Hotel-Sternen auf Buchungsportal ist irreführend

Carl von Ossietzky

Die Werbung des Buchungsportals hotel.de mit 5-zackigen Sternesymbolen ist irreführend. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dies mit Urteil vom 19.04.2016 klargestellt und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wie die Wettbewerbszentrale am 28.04.2016 mitteilte. Nach Auffassung des Gerichts erwartet das Publikum bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Merkmale. Beruhe die Sterne-Angabe dagegen auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen und werde dies nicht klar und eindeutig kommuniziert, sei die Werbung für den Verbraucher irreführend (Az.: 3 U 1974/15).

Revision nicht zugelassen

Die Wettbewerbszentrale, die das Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform hotel.de geführt hatte, begrüßte die Entscheidung. Wer mit Sternesymbolen für Hotelbetriebe werbe, müsse gewährleisten, dass der Werbung eine Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zugrunde liege, sagte Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Sei dies nicht der Fall, müsse dies deutlich und unmissverständlich kommuniziert werden, da ansonsten der Nutzer des Portals über die Basis des Sterne-Testates getäuscht werde. Eine Revision gegen das Urteil hat das OLG Nürnberg nicht zugelassen.